Landtagswahl 2022: Corona-Schutzmaßnahmen im Wahllokal
In den Wahllokalen ist - gemäß der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzes nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Zum Schutz der Wählerinnen und Wähler sowie der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer empfehlen wir Ihnen jedoch für die Stimmabgabe im Wahllokal das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (medizinische Maske, FFP2-Maske) und bitten um Einhaltung der bekannten Abstands- und Hygieneregeln.
Auf den Tischen des Wahlvorstandes sind außerdem Plexiglasscheiben aufgestellt und der Wahlraum wird regelmäßige gelüftet. 3G-Kontrollen finden nicht statt.
Gerne können Sie Ihren eigenen Schreibstift (beispielsweise Kugelschreiber) für die Stimmabgabe mitbringen.
Bitte planen Sie genügend Zeit für Ihre Stimmabgabe ein. Durch die Hygienebestimmungen kann es zeitweise zu Wartezeiten kommen.