FAQ - Häufig gestellte Fragen rund um den Bürgerentscheid am 1. März 2023
Was ist ein Bürgerentscheid?
Der Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie, das auf kommunaler Ebene die Möglichkeit zur politischen Mitbestimmung bietet. Bürgerentscheide können von den Bürgerinnen und Bürgern per Bürgerbegehren - also durch Sammlung einer bestimmten Mindestanzahl von Unterschriften Abstimmungsberechtigter - herbeigeführt werden. Geht die Initiative von den gewählten Ratsmitgliedern per Mehrheitsbeschluss aus, wird von einem Ratsbürgerentscheid gesprochen.
In einem Bürgerentscheid entscheiden die Bürgerinnen und Bürger einer Kommune direkt über eine kommunalpolitische Sachfrage. Mit ihrem Kreuz bei JA oder NEIN auf die zur Abstimmung gestellte Frage kann eine bereits beschlossene Maßnahme verhindert, verändert oder eine neue Maßnahme durchgesetzt werden. Der Bürgerentscheid hat also die gleiche Wirkung wie der Beschluss des Stadtrates. In einem Bürgerbegehren dürfen nur diejenigen abstimmen, die zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt sind. Ein Bürgerentscheid ist dann erfolgreich, wenn er zwei Hürden überspringt: Die Mehrheit der Abstimmenden muss ihm zustimmen und diese Mehrheit muss zudem einen bestimmten Anteil an allen Stimmberechtigten ausmachen.
Welche Frage steht in Siegen zur Abstimmung?
Folgende Frage steht im Rahmen des Bürgerentscheids zur Entscheidung durch die Bürgerinnen und Bürger an:
"Sollen Haupt- und Realschulen in Siegen erhalten werden?"
Sie können beim Bürgerentscheid mit "JA" oder "NEIN" abstimmen:
"JA" bedeutet: Haupt- und Realschulen in Siegen sollen erhalten werden.
"NEIN" bedeutet: Haupt- und Realschulen in Siegen sollen nicht erhalten werden.
Wie findet die Abstimmung statt?
Gemäß Satzung der Universitätsstadt Siegen wird der Bürgerentscheid in Form einer Briefabstimmung durchgeführt. Alle zur Abstimmung berechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten vom 1. bis 8. Februar 2023 ihre Unterlagen einschließlich Stimmzettel und amtliche Umschläge, die für den Rückversand zwingend zu verwenden sind.
Wann findet die Abstimmung statt?
Der Rat der Universitätsstadt Siegen hat den 1. März 2023 als Tag des Bürgerentscheids festgelegt.
Einreichungsschluss der Abstimmungsbriefe ist Mittwoch, 1. März 2023, 16.00 Uhr. Abstimmungsbriefe, die bis 16.00 Uhr in den Briefkästen der Stadtverwaltung Siegen, Markt 2 in Siegen und bis 15.00 Uhr in den Briefkästen der Rathäuser Weidenau (Weidenauer Straße 211-213) und Geisweid (Lindenplatz 7) eingeworfen werden, kommen noch mit in die Auszählung. Später eingehende Abstimmungsbriefe dürfen bei der Stimmauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Welches Gebiet ist betroffen?
Das Abstimmungsgebiet umfasst das Gebiet und die Bürgerinnen und Bürger der Universitätsstadt Siegen. Dabei bildet das gesamte Stadtgebiet ein Stimmbezirk. Eine Unterteilung, wie aus den verschiedenen Wahlen bekannt, erfolgt bei einem Bürgerentscheid nicht.
Wer darf abstimmen?
Abstimmungsberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheids wahlberechtigt zu den Kommunalwahlen ist. Das sind alle Deutschen und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU-Bürger), die am 1. März 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung (13. Februar 2023) in der Universitätsstadt Siegen mit Hauptwohnung gemeldet sind oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ich habe keine Unterlagen für die Abstimmung per Brief erhalten, was muss ich tun?
Personen, die bis zum 8. Februar 2023 keine Unterlagen erhalten haben, aber glauben stimmberechtigt zu sein, sollten sich schnellstmöglich beim Wahlamt der Universitätsstadt Siegen melden [Arbeitsgruppe Wahlen, Markt 2, 57072 Siegen, E-Mail: wahlen(at)siegen.de, Telefon: (0271) 404-1000] und bei Bedarf Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis nehmen bzw. erforderlichenfalls Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis einlegen, um nicht Gefahr zu laufen, das Stimmrecht nicht ausüben zu können.
Ich habe meine Unterlagen für die Abstimmung per Brief verloren, was muss ich tun?
Verlorene Unterlagen werden nicht ersetzt. Versichert ein Abstimmungsberechtigter glaubhaft, dass ihm die Unterlagen nicht zugegangen sind, können ihm bis zum Tage vor der Abstimmung (= Dienstag, 28. Februar 2023), 16.00 Uhr, neue Unterlagen ausgehändigt werden.
Wie kann ich Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis nehmen?
Das Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid ist an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag - also vom 9. bis zum 13. Februar 2023 - vor dem Bürgerentscheid zur Einsichtnahme bereitzuhalten.
In diesem Zeitraum haben Stimmberechtigte daher während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses Siegen, Markt 2, 57072 Siegen in Zimmer 208 die Möglichkeit, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Daten zu prüfen.
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr
Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Personen haben Stimmberechtigte innerhalb dieses Zeitraums nur dann ein Recht auf Einsicht, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Abstimmungsverzeichnisses ergeben kann. Dieses Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist.
Wie funktioniert die Abstimmung per Brief?
- Den Stimmzettel persönlich und unbeobachtet kennzeichnen und den Stimmzettel anschließend in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben.
- Die auf dem Stimmschein unten befindliche "Versicherung an Eides statt" mit Datum und Unterschrift versehen.
- Den Stimmschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den rosafarbenen Stimmbriefumschlag stecken.
- Den rosafarbenen Stimmbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben/ einwerfen.
Abstimmungsberechtigte, die nicht lesen können oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihren Stimmzettel eigenhändig zu kennzeichnen oder in den Stimmzettelumschlag zu legen und diesen zu verschließen, dürfen sich der Hilfe einer anderen Person (Hilfsperson) bedienen. Hat die Abstimmungsberechtigte/ der Abstimmungsberechtigte den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese auf dem Stimmschein durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zu bestätigen, dass sie/ er den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Abstimmungsberechtigten/ des Abstimmungsberechtigten gekennzeichnet hat.
Ich bin innerhalb Siegens umgezogen, darf ich noch abstimmen?
Am 18. Januar 2023 wurde das Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid erstellt. Die Unterlagen zur Briefabstimmung wurden an die Adresse verschickt unter welcher Sie am 18. Januar 2023 bei der Universitätsstadt Siegen gemeldet waren.
Sofern Sie mit diesen Unterlagen schon an der Abstimmung teilgenommen haben, ist diese abgegebene Stimme gültig. Sollten Sie aufgrund Ihres Umzuges die Unterlagen für die Abstimmung per Brief nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer (0271) 404-1000 oder per Mail an: wahlen(at)siegen.de.
Ich bin neu nach Siegen gezogen, darf ich an der Abstimmung mitwirken?
Ob Sie an der Abstimmung teilnehmen können, kommt auf den Tag Ihres Zuzuges an.
Sie haben sich im Zeitraum vom 19. Januar bis 13. Februar 2023 bei der Universitätsstadt Siegen angemeldet
Nach § 6 Absatz 1 der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Siegen werden Sie von Amts wegen in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen. Die Unterlagen zu Briefabstimmung erhalten Sie automatisch per Post (frühestens jedoch ab dem 31. Januar 2023).
Sie haben sich im Zeitraum vom 14. Februar bis 1. März 2023 bei der Universitätsstadt Siegen angemeldet
Sie können leider nicht mehr in das Abstimmungsverzeichnis aufgenommen werden. Abstimmungsberechtigte Personen müssen mindestens seit dem 16. Tag vor dem Bürgerentscheid (Stichtag: 13. Februar 2023) ihre Hauptwohnung im Gemeindegebiet und sich bei der Meldebehörde gemeldet haben.
Ich habe eine Sehbeeinträchtigung, wie kann ich trotzdem an der Abstimmung per Brief teilnehmen?
Blinde oder sehbehinderte Abstimmende können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone bedienen, die unter der Telefonnummer (0271) 404-1381 kostenlos angefordert werden kann. Auskünfte zur Verwendung der Stimmzettelschablone erhalten Sie unter der Telefonnummer (0271) 404-1556.
Warum fehlt dem Stimmzettel die rechte obere Ecke?
Die Stadt Siegen ermöglicht barrierefreie Abstimmungen. So werden ausschließlich Stimmzettel ausgegeben, bei denen die obere rechte Ecke abgetrennt ist. Dadurch können blinde und sehbehinderte Abstimmungsberechtigte ihre Stimmzettelschablonen unkompliziert nutzen.
Wie erfolgt die Auszählung?
Die Auszählung der Stimmen erfolgt am 1. März 2023 ab 16.00 Uhr. Vorab findet voraussichtlich ab 13.00 Uhr die Prüfung der Abstimmungsbriefe statt. Sie findet im Rathaus Siegen (Markt 2, 57072 Siegen) sowie im KrönchenCenter (Markt 25, 57072 Siegen) statt. Die Auszählung des Ergebnisses wird durch Abstimmungsvorstände erfolgen. Die Auszählung ist öffentlich.
Am gleichen Tag wird auch das vorläufige Ergebnis bekannt gegeben, welches auf der Homepage der Stadt Siegen abrufbar ist.
Werden Abstimmungshelfer gesucht?
Für die Auszählung der Stimmen werden sogenannte Abstimmungsvorstände gebildet. Diese werden aus den Reihen der Mitarbeitenden der Stadt Siegen besetzt. Es werden daher keine Helfenden aus der Bürgerschaft einberufen.
Wann ist der Bürgerentscheid erfolgreich?
Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die gestellte Frage
- von mindestens 10 Prozent der Abstimmungsberechtigten mit "JA" beantwortet wurde und
- mehr "JA"- als "NEIN"-Stimmen erhalten hat.
Im Falle des erfolgreichen Bürgerentscheides entfaltet die Entscheidung die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Stadtrates.
Wo bekomme ich inhaltliche Informationen zum Bürgerentscheid?
Umfangreiche Informationen inklusive Stellungnahmen aller im Rat vertretenen Fraktionen, der Initiatoren und der Verwaltung, welche die Abstimmungsberechtigten auch mit ihren Abstimmungsunterlagen erhalten, finden Sie in nachfolgendem PDF-Dokument:
Ich habe den Eindruck, die Tabelle der Stimmempfehlungen der Fraktionen passt nicht zu den Stellungnahmen, kann das sein? (siehe Seite 9 der Broschüre zum Bürgerentscheid)
In der Tabelle "Übersicht über die Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen und des Bürgermeisters" ist nicht abgebildet, wie die Fraktionen sich zur Frage „Sollen die Haupt- und Realschulen in Siegen erhalten werden?" positioniert haben (siehe Seite 9 der Broschüre zum Bürgerentscheid). Vielmehr zeigt die Tabelle auf, wie sich die Fraktionen zu dem über der Tabelle aufgeführten Beschluss positioniert und dazu abgestimmt haben.
Gemäß der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Siegen muss im Informationsheft angegeben werden, wie die Fraktionen bezüglich der sachlichen Entscheidung zum Bürgerbegehren abgestimmt haben. Im Rat am 21. Dezember 2022 wurde zur Abstimmung gestellt, wer das Bürgerbegehren ablehnt und somit für die Durchführung eines Bürgerentscheid stimmt.
Dieser Beschluss auf den sich die Tabelle bezieht, ist auch über dieser aufgeführt. Dieser lautet:
"Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt dem Bürgerbegehren 'Keine Schulschließungen zugunsten einer weiteren Gesamtschule!' nicht zu entsprechen und legt den Termin für den Bürgerentscheid auf den 1. März 2023 fest."
Wer somit bei dem oben genannten Beschluss mit "JA" gestimmt hat, der hat dafür gestimmt, sich nicht dem Vorschlag des Bürgerbegehrens anzuschließen, sondern einen Bürgerentscheid durchzuführen.
Wer bei dem Beschluss mit "NEIN" gestimmt hat, hat somit dafür gestimmt, dass der Vorschlag des Bürgerbegehrens ohne weiteren Bürgerentscheid umgesetzt wird.
Die nachfolgenden Stellungnahmen der Fraktionen passen somit zu den in der Tabelle angegebenen Stimmergebnissen, sind hier jedoch im Kontext zu dem darüber abgebildeten Beschluss zu lesen.
Wo finde ich Informationen zum Bürger-Entscheid in Leichter Sprache?
Im nachstehenden Heft bekommen Sie Informationen zum Bürger-Entscheid in Siegen am 1. März 2023 in Leichter Sprache:
Heft in Leichter Sprache: "Bürger-Entscheid in Siegen ob Schulen geschlossen werden."