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Wohnberechtigungsschein (WBS)
Um eine Bezugsberechtigung für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu erhalten, wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt.
Die Stadt Siegen verfügt über eine eigene Wohnungsvermittlungsstelle, ausschließlich für öffentlich geförderte Mietwohnobjekte. Bei der Wohnungsvermittlungsstelle ist eine Registrierung erforderlich.
Online-Services
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Mit dem nachfolgenden Online-Service können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für den öffentlich geförderten Wohnungsbau digital beantragen:
Online-Service "Wohnberechtigungsschein (WBS): Antrag".
Wohnungsvermittlung
Wenn Sie in die Wohnungsvermittlung aufgenommen werden wollen, können Sie sich digital per
Online-Service "Wohnungsvermittlung: Aufnahmebogen"
anmelden.
Generell gilt ...
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist in dem Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde. Er ist maximal ein Jahr gültig. Wird der Wohnberechtigungsschein innerhalb dieses Jahres für eine Wohnung eingelöst, verlängert sich die Gültigkeit auf die Dauer des Bezuges. Die Größe der Wohnung richtet sich nach der Anzahl der Personen, für die der Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden soll.
Einkommensgrenze nach § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in seiner derzeit gültigen Fassung:
Grundbetrag 1 Person: 20.420,00 Euro
Grundbetrag 2 Personen: 24.600,00 Euro
Jede weitere Person: + 5.660,00 Euro
Kinder im Sinne der Einkommenssteuer: + 740,00 Euro
Beispiel
Einkommensgrenze Vier-Personen-Haushalt (zwei Erwachsene und zwei Kinder) = 37.400,00 Euro
Es handelt sich um Netto-Beträge.
Wohnungsgröße
1 Person = 50 qm Wohnfläche (WF)
2 Personen = 2 ZKB (Zimmer/ Küche/ Bad) oder 65 qm Wohnfläche (WF)
jede weitere Person = + 1 Zimmer und 15 qm Wohnfläche (WF)
Beispiel
Wohnungsgröße Vier-Personen-Haushalt (2 Erwachsene und 2 Kinder) = 4 ZKB (Zimmer/ Küche/ Bad) oder 95 qm Wohnfläche (WF).
Gebühren
Der Wohnberechtigungsschein ist gebührenpflichtig und kostet zur Zeit 10,00 Euro.
Zur Gebührenbefreiung ist der Siegener Ausweis vorzulegen.
Ansprechperson
Arbeitsteam Wohnen - Wohnraumsicherung und -versorgung: Wohnberechtigungsschein (WBS), Zinssenkungen, Wohnungsaufsicht
Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.
Telefon: (0271) 404-2243Telefax: (0271) 404-2718
E-Mail: a.hahn(at)siegen.de
Arbeitsteam Wohnen/Wohnraumsicherung und -versorgung: Wohnberechtigungsschein (WBS), Zinssenkungen, Wohnungsaufsicht
Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.
Telefon: (0271) 404-2241Telefax: (0271) 404-2718
E-Mail: s.schon(at)siegen.de