UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Wohnberechtigungsschein (WBS)

Um eine Bezugsberechtigung für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu erhalten, wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt.

Die Stadt Siegen verfügt über eine eigene Wohnungsvermittlungsstelle, ausschließlich für öffentlich geförderte Mietwohnobjekte. Bei der Wohnungsvermittlungsstelle ist eine Registrierung erforderlich.

Online-Services

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Mit dem nachfolgenden Online-Service können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für den öffentlich geförderten Wohnungsbau digital beantragen:

Online-Service "Wohnberechtigungsschein (WBS): Antrag".

Wohnungsvermittlung

Wenn Sie in die Wohnungsvermittlung aufgenommen werden wollen, können Sie sich digital per 

Online-Service "Wohnungsvermittlung: Aufnahmebogen"

anmelden.

Generell gilt ...

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist in dem Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde. Er ist maximal ein Jahr gültig. Wird der Wohnberechtigungsschein innerhalb dieses Jahres für eine Wohnung eingelöst, verlängert sich die Gültigkeit auf die Dauer des Bezuges. Die Größe der Wohnung richtet sich nach der Anzahl der Personen, für die der Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden soll.

Einkommensgrenze nach § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in seiner derzeit gültigen Fassung:

Grundbetrag 1 Person: 20.420,00 Euro

Grundbetrag 2 Personen: 24.600,00 Euro

Jede weitere Person: + 5.660,00 Euro

Kinder im Sinne der Einkommenssteuer: + 740,00 Euro

Beispiel

Einkommensgrenze Vier-Personen-Haushalt (zwei Erwachsene und zwei Kinder) = 37.400,00 Euro

Es handelt sich um Netto-Beträge.

Wohnungsgröße

1 Person = 50 qm Wohnfläche (WF)
2 Personen = 2 ZKB (Zimmer/ Küche/ Bad) oder 65 qm Wohnfläche (WF)
jede weitere Person = + 1 Zimmer und 15 qm Wohnfläche (WF)

Beispiel

Wohnungsgröße Vier-Personen-Haushalt (2 Erwachsene und 2 Kinder) = 4 ZKB (Zimmer/ Küche/ Bad) oder 95 qm Wohnfläche (WF).

Gebühren

Der Wohnberechtigungsschein ist gebührenpflichtig und kostet zur Zeit 10,00 Euro.
Zur Gebührenbefreiung ist der Siegener Ausweis vorzulegen.

Ansprechperson

Frau Hahn
Raum: 138
Arbeitsteam Wohnen - Wohnraumsicherung und -versorgung: Wohnberechtigungsschein (WBS), Zinssenkungen, Wohnungsaufsicht

Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen

Gebäude:

Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen

Sprech-/Öffnungszeiten:

Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.

Telefon: (0271) 404-2243
Telefax: (0271) 404-2718
E-Mail: a.hahn(at)siegen.de
Frau Schon
Raum: 138
Arbeitsteam Wohnen/Wohnraumsicherung und -versorgung: Wohnberechtigungsschein (WBS), Zinssenkungen, Wohnungsaufsicht

Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen

Gebäude:

Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen

Sprech-/Öffnungszeiten:

Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.

Telefon: (0271) 404-2241
Telefax: (0271) 404-2718
E-Mail: s.schon(at)siegen.de
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