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Wilde Müllablagerung
Wilde Müllablagerungen und Verschmutzungen auf Plätzen, Wegrändern, in der freien Landschaft oder an Gewässern verschandeln die Umwelt, können Ungeziefer anziehen und Gesundheitsgefahren mit sich bringen. Die Beseitigung von Unrat obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Grundstückseigentümer.
Bei wilden Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen sind die jeweiligen Städte und Gemeinden zuständig, sofern kein Verursacher bekannt ist. In diesem Falle wenden Sie sich bitte an unsere nachfolgend genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner oder an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grünen Telefons.
Online-Service
Eine Meldung zu "wilden Müllablagerungen und Verschmutzungen auf öffentlichen Flächen" sowie "Rattensichtungen" können auch per Online-Service der städtischen Ordnungsverwaltung gemeldet werden:
Online-Service "Mitteilung an das Ordnungsamt".
Ansprechperson
Abfallberatung
Arbeitsgruppe 2/2-3 ⋅ Stadtreinigung
Gebäude:
Verwaltungsgebäude
Fludersbach 70
57074 Siegen
Telefax: (0271) 404-4810
E-Mail: p.debus(at)siegen.de
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht
Arbeitsgruppe 2/2-1 ⋅ Ordnung
Gebäude:
Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
E-Mail: ordnungsamt(at)siegen.de
Telefon: (0271) 404-1388Telefax: (0271) 20534
E-Mail: f.maraz(at)siegen.de
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht, Illegale Plakatierung
Arbeitsgruppe 2/2-1 ⋅ Ordnung
Gebäude:
Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
E-Mail: ordnungsamt(at)siegen.de
Telefon: (0271) 404-1514Telefax: (0271) 20534
E-Mail: l.wiedemann(at)siegen.de