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Verpflichtungserklärung: Anerkennung einer Verpflichtungserklärung/ Besuchseinladung
Drittstaatsangehörige Familienangehörige oder Bekannte benötigen für einen Besuchsaufenthalt in Deutschland grundsätzlich ein Visum. Dieses Visum wird durch die deutschen Auslandsvertretungen im jeweiligen Heimatland auf Antrag erteilt.
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung eines Besuchervisums kann die Vorlage einer Verpflichtungserklärung bei der deutschen Auslandsvertretung sein.
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung erklärt die/ der Verpflichtungsgeber für alle Kosten des Gastes aufzukommen. Sie kann grundsätzlich bei der Ausländerbehörde des Besuchsorts abgegeben werden.
Ob jemand eine derartige Verpflichtung eingehen kann, hängt grundsätzlich von der erforderlichen Bonität (Zahlungsfähigkeit) der/ des Verpflichtenden ab. Daher muss die Ausländerbehörde prüfen, ob die/ der Verpflichtungsgeber über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Sollte dies nicht der Fall sein, bietet die Ausländerbehörde an, eine Sicherheitsleistung vorübergehend zu hinterlegen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung können Sie mit nachfolgendem Link:
elektronisch beantragen und werden nach Prüfung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde kontaktiert, welche dann zur verbindlichen Abgabe der Verpflichtungserklärung einen Termin mit Ihnen vereinbaren.
Ansprechperson
Ausgabe Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Verpflichtungserklärungen
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
Gebäude:
Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
Telefax: (0271) 404-1225
E-Mail: abh(at)siegen.de
Ausgabe Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Verpflichtungserklärungen
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
Gebäude:
Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
Telefax: (0271) 404-1225
E-Mail: abh(at)siegen.de
Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Verpflichtungserklärungen
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
Gebäude:
Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
Telefax: (0271) 404-1225
E-Mail: abh(at)siegen.de
Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Verpflichtungserklärungen, Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
Gebäude:
Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
Telefax: (0271) 404-1225
E-Mail: abh(at)siegen.de
Ausgabe Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Verpflichtungserklärungen
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
Gebäude:
Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
Telefax: (0271) 404-1225
E-Mail: abh(at)siegen.de