UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkverstöße)

Sie haben ein Knöllchen bekommen und verstehen das nicht? Sie wollen sich beschweren? Dann lesen Sie bitte hier weiter:

Sie haben ein Knöllchen bekommen, obwohl Sie nur kurz geparkt haben?

Im Parkverbot ist es überhaupt nicht erlaubt zu parken - nicht einmal ein paar Minuten. Stellen Sie sich einmal vor, was ansonsten los wäre auf den Gehwegen, den Fahrradwegen, in den Fußgängerzonen und vor den Geschäften! Grundsätzlich müssen Sie immer mit einer Verwarnung rechnen, wenn Sie falsch parken - unabhängig davon, wie lange Sie dort stehen. Übrigens: Die Überwachungskräfte wissen nicht, ob Sie eine Stunde oder zwei Minuten im Parkverbot gestanden haben!

Wegen Falschparkens sollen Sie so viel bezahlen? Das ist Raubrittertum, denken Sie?

Sie können sicher sein, dass man im gesamten europäischen Nachbargebiet nirgendwo "so günstig" falsch parken kann wie hier in Deutschland! Ein Knöllchen über 100,00 Euro für Falschparken - wie beispielsweise in Spanien - werden Sie hier nicht bekommen! Umgekehrt werden Sie im Ausland kaum Verwarngelder in Höhe von nur 5,00 Euro finden! Aber auch niedrige Verwarngelder können Sie sich (er)sparen!

Sie sind überzeugt, dass die Verwaltung ihren Haushalt durch "Knöllchen" sanieren will?

Nein, das ist nicht der Fall. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist keine freiwillige Aufgabe der Verwaltung! Die Stadt ist gesetzlich dazu verpflichtet, für geordnete Verkehrsverhältnisse zu sorgen. Eigens dafür muss sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen und bezahlen, die übrigens kein variables Gehalt, je nach ausgestellten Verwarnungen, bekommen. Die Höhe der Verwarngelder ist bundeseinheitlich festgelegt und kann in nachfolgendem Dokument "Falsch Parken (Parkverstöße) - Welche Strafe erwartet mich?" eingesehen werden. 

Sie sind der Meinung, dass wir diese Verkehrsüberwachung nicht brauchen?

Jeder Autofahrer kennt das Problem: Man will nur ganz kurz etwas erledigen, Brötchen beim Bäcker holen, Briefe zur Post bringen oder ähnliches. Aber kein Parkplatz ist zu finden.
Ergebnis: Eben mal kurz das Auto auf dem Gehweg, Radweg oder im Haltverbot abstellen. Sicher steckt da keine böse Absicht dahinter,  jedoch ein wenig Gedankenlosigkeit. Denn gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise Kinder, ältere Menschen, Blinde oder auch gehbehinderte Menschen werden so nicht selten gezwungen auf der Straße zu laufen und sich auf diese Weise zu gefährden. Ebenso werden falsch parkende Fahrzeuge häufig zum unnötigen Sicherheitsrisiko, wenn sie Rettungswege oder -flächen blockieren.
Vielleicht denken Sie auch einmal daran, dass Sie Parkmöglichkeiten beispielweise in der Innenstadt genau dieser Verkehrsüberwachung zu verdanken haben, weil die Parkplätze sonst von Dauerparkern den ganzen Tag belegt wären? Wollen Sie stundenlang nach einem freien Platz suchen? Was ist, wenn Rettungsdienst und Feuerwehr im Notfall nicht zu Ihnen kommen können?  Auch wenn Sie sich gerade ungerecht behandelt fühlen - bedenken Sie bitte, dass auch Sie von der Verkehrsüberwachung profitieren. Die Vorteile, die Sie dadurch haben, stehen mit Sicherheit in keinem Verhältnis zu dem jetzt erhaltenen Verwarngeld!

Noch ein Hinweis zur Parkplatzsituation:

In fast keiner anderen deutschen Großstadt kann man so günstig in der Stadtmitte parken, wie in Siegen. Wenn Sie die großen innerstädtischen Parkhäuser nutzen, können Sie jedes Ziel in kurzer Zeit fußläufig erreichen - ohne das Risiko einer Verwarnung einzugehen. In Weidenau stehen Ihnen ebenfalls Parkhäuser zentral zur Verfügung.

Was ist denn überhaupt ein Knöllchen?

Wahrscheinlich handelt es sich um das rheinische Wort für eine Kopfnuss - also einen schmerzhaften Denkzettel. Den wollen wir Ihnen gar nicht ausstellen; also: Bitte nicht falsch parken!

Ihnen ist ein Parkverstoß aufgefallen, den Sie melden möchten?

Sie können einen Parkverstoß in Form einer (Dritt-)Anzeige an die Bußgeldstelle online melden. Das setzt allerdings voraus, dass Sie bereit sind Ihre Feststellungen ggf. auch vor Gericht als Zeuge zu bestätigen. Spätestens dann erfährt der Betroffene Ihren Namen.

Anonyme, unvollständige und nicht eindeutige Anzeigen werden grundsätzlich nicht weiterverfolgt.

Online-Service

Mit nachfolgendem Online-Service können Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit/ einen Parkverstoß melden:

Zum Online-Service "(Dritt-)Anzeige Verkehrsordnungswidrigkeit ...

Formulare & Publikationen

Ansprechperson

Frau Böhne
Raum: 107
Verkehrsüberwachung: Teamsprecherin Innendienst ruhender und fließender Verkehr, Abschleppmaßnahmen

Arbeitsgruppe 2/2-2 ⋅ Gewerbe und Verkehrsüberwachung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1920
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: verkehrsueberwachung(at)siegen.de
Herr Dickel
Raum: 104
Verkehrsüberwachung: Innendienst ruhender Verkehr, Umweltzone

Arbeitsgruppe 2/2-2 ⋅ Gewerbe und Verkehrsüberwachung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1920
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: verkehrsueberwachung(at)siegen.de
Frau Groos-Wernecke
Raum: 217
Verkehrsüberwachung: Innendienst ruhender und fließender Verkehr, Abschleppmaßnahmen, Einspruchsverfahren

Arbeitsgruppe 2/2-2 ⋅ Gewerbe und Verkehrsüberwachung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1920
Telefax: (0271) 20434
E-Mail: verkehrsueberwachung(at)siegen.de
Frau Körner
Raum: 106
Verkehrsüberwachung: Innendienst ruhender Verkehr

Arbeitsgruppe 2/2-2 ⋅ Gewerbe und Verkehrsüberwachung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1920
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: verkehrsueberwachung(at)siegen.de
Frau Müller
Raum: 104
Verkehrsüberwachung: Innendienst ruhender und fließender Verkehr

Arbeitsgruppe 2/2-2 ⋅ Gewerbe und Verkehrsüberwachung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1920
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: verkehrsueberwachung(at)siegen.de
Frau Riedel
Raum: 106
Verkehrsüberwachung: Innendienst ruhender Verkehr

Arbeitsgruppe 2/2-2 ⋅ Gewerbe und Verkehrsüberwachung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1920
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: verkehrsueberwachung(at)siegen.de
Herr Schmelzer
Raum: 309
Arbeitsgruppenleiter | Gewerbeangelegenheiten und Verkehrsüberwachung

Arbeitsgruppe 2/2-2 ⋅ Gewerbe und Verkehrsüberwachung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1441
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: c.schmelzer(at)siegen.de
Frau Wäschenbach
Raum: 109
Verkehrsüberwachung: Innendienst ruhender Verkehr, Umweltzone

Arbeitsgruppe 2/2-2 ⋅ Gewerbe und Verkehrsüberwachung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1920
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: verkehrsueberwachung(at)siegen.de
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