Dienstleistungen A - Z
Streusalz
Die Winterwartung sowie die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Straßen und Wegen obliegt der Abteilung Stadtreinigung. Streusalz kommt aus Umweltschutzgründen nur dann zum Einsatz, wenn auf öffentlichen Straßen und Wegen die Verkehrssicherheit durch andere Mittel nicht ausreichend gewährleistet werden kann, beispielsweise bei Eisglätte. Die Räumung der Gehwege obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Auch hier dürfen Streusalz oder andere auftauende Stoffe nur in besonderen Fällen oder an gefährlichen Stellen verwendet werden.
Weitere Informationen síehe auch: Straßenreinigung, Winterdienst.
Ansprechperson
Umweltberatung
Abteilung 4/7 ⋅ Umwelt
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-36-3214
E-Mail: c.rosenthal(at)siegen.de