UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Straßenreinigung

In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Siegen ist genau festgelegt, in welchen Straßen die Straßenreinigung durch die Stadt vorgenommen wird und wo die Anlieger selbst reinigen müssen.

Für detaillierte Auskünfte steht Ihnen unsere unten angegebenen Ansprechpartner/innen der Stadtreinigung gerne zur Verfügung.

Straßenreinigungsgebühren ab 01.01.2022 

Anliegerstraßen
(pro laufende Meter Frontlänge ohne Gehweg) = 2,09 Euro
(pro laufende Meter Frontlänge mit Gehweg) = 10,88 Euro 

Innerörtliche Straßen
(pro laufende Meter Frontlänge ohne Gehweg) = 1,85 Euro
(pro laufende Meter Frontlänge mit Gehweg) = 9,59 Euro 

Überörtliche Straßen
(pro laufende Meter Frontlänge ohne Gehweg) = 1,66 Euro
(pro laufende Meter Frontlänge mit Gehweg) = 8,60 Euro 

Fußgängergeschäftsstraßen
(pro laufende Meter Frontlänge ohne Gehweg) = 21,96 Euro

Die gültige "Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)" erhalten Sie in unserem Formularbereich.

Verschmutzungen öffentlicher Verkehrsflächen durch Bau - oder landwirtschaftliche Fahrzeuge etc. müssen vom jeweiligen Verursacher unverzüglich beseitigt werden. Ist dies nicht der Fall, so können Sie die Verschmutzungen dem Ordnungsamt der Stadt Siegen melden.

Formulare & Publikationen

Ansprechperson

Herr Kölsch
Raum: 12
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Verwaltung

Arbeitsgruppe 2/2-3 ⋅ Stadtreinigung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Fludersbach 70
57074 Siegen

Telefon: (0271) 404-4815
Telefax: (0271) 404-4810
E-Mail: l.koelsch(at)siegen.de
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