Dienstleistungen A - Z
Straßenreinigung
In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Siegen ist genau festgelegt, in welchen Straßen die Straßenreinigung durch die Stadt vorgenommen wird und wo die Anlieger selbst reinigen müssen.
Für detaillierte Auskünfte steht Ihnen unsere unten angegebenen Ansprechpartner/innen der Stadtreinigung gerne zur Verfügung.
Straßenreinigungsgebühren ab 01.01.2022
Anliegerstraßen
(pro laufende Meter Frontlänge ohne Gehweg) = 2,09 Euro
(pro laufende Meter Frontlänge mit Gehweg) = 10,88 Euro
Innerörtliche Straßen
(pro laufende Meter Frontlänge ohne Gehweg) = 1,85 Euro
(pro laufende Meter Frontlänge mit Gehweg) = 9,59 Euro
Überörtliche Straßen
(pro laufende Meter Frontlänge ohne Gehweg) = 1,66 Euro
(pro laufende Meter Frontlänge mit Gehweg) = 8,60 Euro
Fußgängergeschäftsstraßen
(pro laufende Meter Frontlänge ohne Gehweg) = 21,96 Euro
Die gültige "Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)" erhalten Sie in unserem Formularbereich.
Verschmutzungen öffentlicher Verkehrsflächen durch Bau - oder landwirtschaftliche Fahrzeuge etc. müssen vom jeweiligen Verursacher unverzüglich beseitigt werden. Ist dies nicht der Fall, so können Sie die Verschmutzungen dem Ordnungsamt der Stadt Siegen melden.
Formulare & Publikationen
- Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Siegen
- Straßenreinigung und Winterdienst in der Stadt Siegen (Bürgerinformation)
Ansprechperson
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Verwaltung
Arbeitsgruppe 2/2-3 ⋅ Stadtreinigung
Gebäude:
Verwaltungsgebäude
Fludersbach 70
57074 Siegen
Telefax: (0271) 404-4810
E-Mail: l.koelsch(at)siegen.de