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Straßenbaubeitrag nach KAG (Kommunalabgabengesetz)
Straßenbaubeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune den Aufwand finanziert, der ihr für die (nachmalige) Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Anlagen im Bereich von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entsteht. Der Beitrag ist auch Gegenleistung dafür, dass den Eigentümern oder Erbbauberechtigten wirtschaftliche Vorteile durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage erwachsen. Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) sowie die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Siegen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen gern die unten angegebenen Ansprechpartner/innen zur Verfügung.
Ansprechperson
Arbeitsteam Beiträge: Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge, Kostenerstattungsbetrag, Anliegerbescheinigungen
Arbeitsgruppe 4/1-2 ⋅ Straßenneubau
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Lindenplatz 7
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