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Straffällig geworden. Was nun?
Jugendliche und junge Erwachsene, die straffällig geworden sind, erhalten durch die Jugendgerichtshilfe beim Jugendamt Begleitung und Unterstützung. Die Jugendgerichtshilfe wirkt neben der Betreuung auch im Strafverfahren mit. Bei Diversionen, in denen es darum geht, bei leichten und minderschweren Delikten von der Strafverfolgung abzusehen, leistet die Jugendgerichtshilfe unterstützende erzieherische Maßnahmen ein. Die Jugendgerichtshilfe bietet darüber hinaus Sozialpädagogische Gruppenarbeit mit Jugendlichen und Soziale Trainingskurse für straffällig gewordene Jugendliche an.
Gern stehen Ihnen die unten angegebenen Ansprechpartner/innen für weitere Informationen zur Verfügung.
Ansprechperson
Geschäftszimmer
Abteilung 5/3 ⋅ Soziale Dienste
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen
Telefax: (0271) 404-2311
E-Mail: p.drobe(at)siegen.de
Geschäftszimmer
Abteilung 5/3 ⋅ Soziale Dienste
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen
Telefax: (0271) 404-2311
E-Mail: h.renner(at)siegen.de