UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Spielhallen/Spielgeräte

Der Betrieb einer Spielhalle sowie die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten bedürfen gewerberechtlicher Erlaubnisse.
Um

  • eine "Spielhallenkonzession",
  • eine "Aufstellererlaubnis" oder
  • eine "Bescheinigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes für Spielgeräte"

zu beantragen, kontaktieren Sie bitte eine/n unserer oben genannten Ansprechpartner/-innen.

Gebühren

Spielhallenkonzession: 3.000,00 Euro

Aufstellererlaubnis: 2.500,00 Euro

Geeignetheitsbescheinigung: 500,00 Euro

Ansprechperson

Herr Röcher
Raum: 105
Gewerbeangelegenheiten: Reisegewerbe, Spielhallen, Gewerbezentralregister, Glücksspielangelegenheiten, Wochenmärkte

Arbeitsgruppe 2/2-2 ⋅ Gewerbe und Verkehrsüberwachung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1357
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: m.roecher(at)siegen.de
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