Dienstleistungen A - Z
Spielhallen/Spielgeräte
Der Betrieb einer Spielhalle sowie die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten bedürfen gewerberechtlicher Erlaubnisse.
Um
- eine "Spielhallenkonzession",
- eine "Aufstellererlaubnis" oder
- eine "Bescheinigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes für Spielgeräte"
zu beantragen, kontaktieren Sie bitte eine/n unserer oben genannten Ansprechpartner/-innen.
Gebühren
Spielhallenkonzession: 3.000,00 Euro
Aufstellererlaubnis: 2.500,00 Euro
Geeignetheitsbescheinigung: 500,00 Euro
Ansprechperson
Gewerbeangelegenheiten: Reisegewerbe, Spielhallen, Gewerbezentralregister, Glücksspielangelegenheiten, Wochenmärkte
Arbeitsgruppe 2/2-2 ⋅ Gewerbe und Verkehrsüberwachung
Gebäude:
Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: m.roecher(at)siegen.de