UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Sperrmüll/ Elektroschrott

Die Stadt Siegen holt auch Ihren Sperrmüll und Elektroaltgeräte (Elektroschrott) ab. Wir setzen dazu das System "Sperrmüll/ Elektroschrott auf Abruf" ein.

Zwei mal pro Jahr können Termine zur Abholung des Sperrmülls pro Objekt (= Grundstück - Straße, Hausnummer) per Anmeldung angefordert werden; in der Regel von der Grundstückseigentümerin/ dem Grundstückseigentümer bzw. der beauftragten Hausverwaltung. Dabei muss angegeben werden, wie viele Haushalte auf dem Grundstück vorhanden sind; weiter sind größere Mengen Sperrmüll (beispielsweise Haushaltsauflösungen) unbedingt anzugeben (Feld "Bemerkungen").

Einen Abhol-Termin können Sie per formloser

E-Mail an: sperrmuell(at)siegen.de 

oder gleich per

Online-Service: Sperrmüll/Elektroaltgeräte (Elektroschrott)

anmelden.

Was darf zum Sperrmüll?

Sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe - auch nach einer zumutbarer Zerkleinerung - nicht in die Restmülltonne passen oder auf Grund der Materialien dort nicht hineingeworfen werden dürfen.

Was darf nicht zum Sperrmüll?

  • Wertstoffe, wie Papier, Kartonagen, Textilien, Dosenschrott, Aluminium, Styropor.
  • Glas, Flachglas, Glasscheiben, Spiegel, Fensterrahmen mit Glas.
  • Bauschutt (auch Badkeramik: WC-Schüssel, Waschbecken).
  • Hausmüll/ Restmüll lose oder in Säcken.
  • Abfälle, die zu schwer sind, um von zwei Personen getragen zu werden oder die wegen ihrer Größe (maximal zwei Meter) nicht in die Sammelfahrzeuge passen.
  • Asbesthaltige Abfälle (zum Beispiel Faserzementplatten/ -kästen, Nachtspeicheröfen).
  • Kfz-Wracks, Auto-Teile, Autoreifen, Autobatterien.
  • Schadstoffe - diese bitte zur Schadstoffsammlung bringen!

Was ist ein Sperrmüllgegenstand?

In unserem Abfall-ABC können Sie nachlesen, welcher Gegenstand wie entsorgt werden kann.

Zum "Abfall-ABC" ...


Wichtige Hinweise für Ihre Sperrmüll-/ Elektroaltgeräte-Anmeldung (Elektroschrott-Anmeldung)

Der Sperrmüll beziehungsweise E-Schrott ist am jeweiligen Abfuhrtermin getrennt voneinander und gut sichtbar bis spätestens 06.00 Uhr - jedoch frühestens am Abend vorher - auf den Gehweg beziehungsweise an den Straßenrand, sofern kein Gehweg vorhanden ist, zu stellen.
Der Sperrmüll wird nicht vom Grundstück geholt. Die Bereitstellung muss so erfolgen, dass die Straße nicht verschmutzt und der Verkehr nicht beeinträchtigt wird.

Bitte beachten Sie auch unsere

Besonderen Hinweise zum E-Schrott (Elektro- und Elektronik-Altgeräte)


Zentrale Annahmestelle für Elektroaltgeräte

Ausgediente Elektroaltgeräte können kostenlos bei der zentralen Annahmestelle der

Siegener Recycling Werkstätten gGmbH
Eisenhüttenstraße 28
57074 Siegen (Kaan-Marienborn)

abgegeben werden.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
07.00 bis 12.00 Uhr
12.30 bis 16.00 Uhr

Samstag
09.00 bis 12.00 Uhr


Sperrmüll-Gutscheine, Selbstentsorgung und Sonderabfuhren

Sperrmüll-Gutscheine

Zusätzlich zu den zwei Terminen zur Abholung des Sperrmülls am Grundstück können pro Haushalt und Jahr zwei Gutscheine beantragt werden.

Dazu muss der Sperrmüll selbst zur Entsorgung zur Abgabestelle gebracht werden.

Weiterhin sind die Gutscheine für geringe Mengen gedacht und auf 500 kg pro Gutschein begrenzt. Darüber hinaus gehende Mengen werden mit 2,19 Euro pro Kilogramm Mehrmenge in Rechnung gestellt.

Pro Gutschein ist nur eine Anfahrt zur Abgabestelle möglich - unabhängig von der Menge.

Einen Gutschein können Sie formlos per

E-Mail an: stadtreinigung(at)siegen.de  

beantragen. Alternativ können Sie auch einen Brief schreiben. Bitte vergessen Sie nicht uns Ihren Namen und Adresse mitzuteilen.

Nach Prüfung der Voraussetzungen wird der Gutschein zugesandt.

Einen Gutschein gleich zum Mitnehmen erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei der Stadtreinigung, Fludersbach 70, 57074 Siegen.

Voraussetzung: Ihr Wohnsitz befindet sich in Siegen (Ausweispflicht).

Selbstentsorgung

Wertstoffzentrum Siegerland

Haardter-Berg-Straße 105
57078 Siegen (Geisweid)

Öffnungszeiten des Wertstoffzentrums

Montag bis Freitag
07.00 bis 17.00 Uhr

Samstag
08.00 bis 14.00 Uhr

Bei der Sperrmüllabgabe mit Gutschein ist folgendes zu beachten:

Um Missbrauch auszuschließen, muss die/ der Haushaltsangehörige, die/ der Sperrmüll mittels des Gutscheins abgeben möchte, sich auch bei der Abgabe des Sperrmülls am Wertstoffzentrum ausweisen. Auf dem Gelände der Abgabestelle muss eine Warnweste getragen werden.

Der Gutschein kann innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellungsdatum eingelöst werden.

Sonderabfuhr

In besonderen dringenden Ausnahmefällen ist es möglich, den Sperrmüll im Rahmen einer Sonderabfuhr auch kurzfristig abholen zu lassen. Um Missbrauch vorzubeugen, ist jedoch ein Nachweis der besonderen Dringlichkeit zu erbringen.

Die Gutscheine und die Sonderabfuhr werden nicht auf die regulären zwei Abfuhrtermine pro Jahr angerechnet.

Formulare & Publikationen

Ansprechperson

Herr Kölsch
Raum: 12
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Verwaltung

Arbeitsgruppe 2/2-3 ⋅ Stadtreinigung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Fludersbach 70
57074 Siegen

Telefon: (0271) 404-4815
Telefax: (0271) 404-4810
E-Mail: l.koelsch(at)siegen.de
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