UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Dienstleistungen A - Z

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Sonstige städtebauliche Satzungen

Neben den Bebauungsplänen eröffnet das Planungsrecht auch die Möglichkeit, in bestimmten Fällen durch sonstige städtebauliche Satzungen Baurechte zu schaffen. Mit deren Hilfe kann beispielsweise die oftmals strittige Frage der Abgrenzung zwischen dem unbeplanten Innenbereich einer Gemeinde, in dem Bauen grundsätzlich erlaubt ist, und dem Außenbereich, in dem das Bauen prinzipiell unerwünscht ist, verbindlich geklärt werden. Mit der Abgrenzungs- oder Klarstellungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde durch Satzung im Zusammenhang bebaute Ortsteile vom Außenbereich abgrenzen. Dies ist für alle Stadtteile der Stadt Siegen erfolgt; die Satzungen werden bedarfsgerecht fortgeschrieben.

Mit der Ergänzungssatzung (früher als Abrundungssatzung bezeichnet) § 34 (4) Nr. 3 BauGB können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen eine gesicherte Erschließung aufweisen und zudem durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Die Entwicklungssatzung § 34 (4) Nr. 2 BauGB erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Festsetzungen von bebauten Bereichen im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile. In allen Fällen muss eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert bleiben. Daneben existiert auch noch die Möglichkeit einer Außenbereichsbausatzung § 35 (6) BauGB, welche die Zulässigkeit der Ergänzung von hinreichend gewichtigen Wohnbereichen im Außenbereich bezweckt.

Zuständigkeitshalber wird unterschieden zwischen "altem", dass heißt geltendem Planungsrecht (Bebauungspläne und andere städtebauliche Satzungen) und "neuem", dass heißt noch zu schaffendem Planungsrecht.

Auskünfte zu bereits vorhandenem Planungsrecht erteilt die Abteilung 4/3 ⋅ Servicestelle Bauberatung (Herr Hahn, Frau Pletz, Frau Rubertus).

Auskünfte zu beabsichtigten oder laufenden Planverfahren erteilt die Arbeitsgruppe 4/5-2 ⋅ Stadtplanung (Herr Schneider).

Ansprechperson

Herr Hahn
Raum: 222
Servicestelle Bauberatung: Siegen, Kaan-Marienborn, Bürbach, Feuersbach, Breitenbach, Volnsberg, Niederschelden (Dreisbach) bis Autobahnbrücke

Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Sprech-/Öffnungszeiten:

Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.

Hinweis:
Bitte beachten Sie vor der Kontaktaufnahme die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Nachstehend finden Sie einen Link zum GeoPortal der Stadt Siegen (Übersichtskarte der eingezeichneten Bezirke und zuständigen Bezirksingenieure):

Bauaufsicht: Übersichtskarte mit Bezirkseinteilung und zuständigen Bezirksingenieuren (GeoPortal der Stadt Siegen).

Erstkontakt

Ein Erstkontakt kann über die "Servicestelle Bauberatung" erfolgen:

Telefon: (0271) 404-3291, 404-3286, 404-3284.

Formulare Bauaufsicht

Formulare für Antragsverfahren finden Sie hier ...

Telefon: (0271) 404-3286
Telefax: (0271) 404-36-3286
E-Mail: s.hahn(at)siegen.de
Frau Pletz
Raum: 202
Bauaufsicht

Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Sprech-/Öffnungszeiten:

Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.

Hinweis:
Bitte beachten Sie vor der Kontaktaufnahme die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Nachstehend finden Sie einen Link zum GeoPortal der Stadt Siegen (Übersichtskarte der eingezeichneten Bezirke und zuständigen Bezirksingenieure):

Bauaufsicht: Übersichtskarte mit Bezirkseinteilung und zuständigen Bezirksingenieuren (GeoPortal der Stadt Siegen).

Erstkontakt

Ein Erstkontakt kann über die "Servicestelle Bauberatung" erfolgen:

Telefon: (0271) 404-3291, 404-3286, 404-3284.

Formulare Bauaufsicht

Formulare für Antragsverfahren finden Sie hier ...

Telefon: (0271) 404-3268
Telefax: (0271) 404-36-3268
E-Mail: p.pletz(at)siegen.de
Frau Rubertus
Raum: 222
Servicestelle Bauberatung: Birlenbach, Dillnhütten, Geisweid, Langenholdinghausen, Meiswinkel, Niedersetzen, Obersetzen, Oberschelden, Weidenau, Buchen, Sohlbach, Seelbach, Trupbach, Niederschelden

Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Sprech-/Öffnungszeiten:

Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.

Hinweis:
Bitte beachten Sie vor der Kontaktaufnahme die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Nachstehend finden Sie einen Link zum GeoPortal der Stadt Siegen (Übersichtskarte der eingezeichneten Bezirke und zuständigen Bezirksingenieure):

Bauaufsicht: Übersichtskarte mit Bezirkseinteilung und zuständigen Bezirksingenieuren (GeoPortal der Stadt Siegen).

Erstkontakt

Ein Erstkontakt kann über die "Servicestelle Bauberatung" erfolgen:

Telefon: (0271) 404-3291, 404-3286, 404-3284.

Formulare Bauaufsicht

Formulare für Antragsverfahren finden Sie hier ...

Telefon: (0271) 404-3291
Telefax: (0271) 404-36-3291
E-Mail: c.rubertus(at)siegen.de
Herr Schneider
Raum: 125
Arbeitsgruppenleiter 4/5-2 ⋅ Stadtplanung

Arbeitsgruppe 4/5-2 ⋅ Stadtplanung

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3396
Telefax: (0271) 404-2739
E-Mail: pa.schneider(at)siegen.de
Zurück zur Übersicht.
Diese Website benutzt Cookies
Wir benutzen Cookies, um unsere Website stetig zu verbessern. Wenn Sie ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen auf unserer Seite weitersurfen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
x