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Sonstige städtebauliche Satzungen
Neben den Bebauungsplänen eröffnet das Planungsrecht auch die Möglichkeit, in bestimmten Fällen durch sonstige städtebauliche Satzungen Baurechte zu schaffen. Mit deren Hilfe kann beispielsweise die oftmals strittige Frage der Abgrenzung zwischen dem unbeplanten Innenbereich einer Gemeinde, in dem Bauen grundsätzlich erlaubt ist, und dem Außenbereich, in dem das Bauen prinzipiell unerwünscht ist, verbindlich geklärt werden. Mit der Abgrenzungs- oder Klarstellungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde durch Satzung im Zusammenhang bebaute Ortsteile vom Außenbereich abgrenzen. Dies ist für alle Stadtteile der Stadt Siegen erfolgt; die Satzungen werden bedarfsgerecht fortgeschrieben.
Mit der Ergänzungssatzung (früher als Abrundungssatzung bezeichnet) § 34 (4) Nr. 3 BauGB können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen eine gesicherte Erschließung aufweisen und zudem durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Die Entwicklungssatzung § 34 (4) Nr. 2 BauGB erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Festsetzungen von bebauten Bereichen im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile. In allen Fällen muss eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert bleiben. Daneben existiert auch noch die Möglichkeit einer Außenbereichsbausatzung § 35 (6) BauGB, welche die Zulässigkeit der Ergänzung von hinreichend gewichtigen Wohnbereichen im Außenbereich bezweckt.
Zuständigkeitshalber wird unterschieden zwischen "altem", dass heißt geltendem Planungsrecht (Bebauungspläne und andere städtebauliche Satzungen) und "neuem", dass heißt noch zu schaffendem Planungsrecht.
Auskünfte zu bereits vorhandenem Planungsrecht erteilt die Abteilung 4/3 ⋅ Servicestelle Bauberatung (Herr Hahn, Frau Pletz, Frau Rubertus).
Auskünfte zu beabsichtigten oder laufenden Planverfahren erteilt die Arbeitsgruppe 4/5-2 ⋅ Stadtplanung (Herr Schneider).
Ansprechperson
Servicestelle Bauberatung: Siegen, Kaan-Marienborn, Bürbach, Feuersbach, Breitenbach, Volnsberg, Niederschelden (Dreisbach) bis Autobahnbrücke
Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.
Hinweis:
Bitte beachten Sie vor der Kontaktaufnahme die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Nachstehend finden Sie einen Link zum GeoPortal der Stadt Siegen (Übersichtskarte der eingezeichneten Bezirke und zuständigen Bezirksingenieure):
Erstkontakt
Ein Erstkontakt kann über die "Servicestelle Bauberatung" erfolgen:
Telefon: (0271) 404-3291, 404-3286, 404-3284.
Formulare Bauaufsicht
Formulare für Antragsverfahren finden Sie hier ...
Telefon: (0271) 404-3286Telefax: (0271) 404-36-3286
E-Mail: s.hahn(at)siegen.de
Bauaufsicht
Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
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Hinweis:
Bitte beachten Sie vor der Kontaktaufnahme die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
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Telefon: (0271) 404-3291, 404-3286, 404-3284.
Formulare Bauaufsicht
Formulare für Antragsverfahren finden Sie hier ...
Telefon: (0271) 404-3268Telefax: (0271) 404-36-3268
E-Mail: p.pletz(at)siegen.de
Servicestelle Bauberatung: Birlenbach, Dillnhütten, Geisweid, Langenholdinghausen, Meiswinkel, Niedersetzen, Obersetzen, Oberschelden, Weidenau, Buchen, Sohlbach, Seelbach, Trupbach, Niederschelden
Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
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Bitte beachten Sie vor der Kontaktaufnahme die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
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Erstkontakt
Ein Erstkontakt kann über die "Servicestelle Bauberatung" erfolgen:
Telefon: (0271) 404-3291, 404-3286, 404-3284.
Formulare Bauaufsicht
Formulare für Antragsverfahren finden Sie hier ...
Telefon: (0271) 404-3291Telefax: (0271) 404-36-3291
E-Mail: c.rubertus(at)siegen.de
Arbeitsgruppenleiter 4/5-2 ⋅ Stadtplanung
Arbeitsgruppe 4/5-2 ⋅ Stadtplanung
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-2739
E-Mail: pa.schneider(at)siegen.de