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Sondernutzungen
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch (fließender und ruhender Verkehr im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften) hinaus bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis der Stadt Siegen.
Zu den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen zählen insbesondere Straßencafés, Verkaufseinrichtungen sowie Werbe- und Informationsstände, aber auch Baustelleneinrichtungen, wie Gerüste, Container- und Kranaufstellungen.
Die gültige "Satzung der Stadt Siegen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)" finden Sie in unserem Formularbereich (PDF-Datei).
Antrag Sondernutzung "Handel und Gastronomie"
Für einen Antrag auf Sondernutzung im Bereich "Handel und Gastronomie" wenden Sie sich bitte - bevorzugt per E-Mail - an Frau Haunschild.
Antrag Sondernutzung "Baustelleneinrichtungen" | Online-Service
Einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen kann mit dem
gestellt werden.
Gebühren
Siehe Gebührentarif in der "Satzung der Stadt Siegen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)".
Formulare & Publikationen
Ansprechperson
Ausnahmegenehmigung Umweltzone, Sondernutzungen Gastronomie
Arbeitsgruppe 4/1-4 ⋅ Straßenverkehrsbehörde
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-2738
E-Mail: k.haunschild(at)siegen.de
Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum (Containeraufstellung, Kranaufstellung), Schulwegsicherung
Arbeitsgruppe 4/1-4 ⋅ Straßenverkehrsbehörde
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-2738
E-Mail: t.mertin(at)siegen.de