UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Siegener Ausweis

Wer kann einen Siegener Ausweis beantragen?

Personen mit Hauptwohnsitz in Siegen und geringem Einkommen wie beispielsweise Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II), Studenten/innen, Empfänger/innen von Grundsicherung, Asylbewerber, Flüchtlinge.

Beantragung

Per Online-Service: Siegener Ausweis können Sie den Siegener Ausweis erstmals beantragen oder aber verlängern.

Hinweise zur Beantragung

Bei Antragstellung sind der Personalausweis sowie Einkommensnachweise (Arbeitslosengeld II-Bescheid, Rentenbescheid, BAföG -Bescheid oder ähnliches) mitzubringen bzw. dem Antrag beizufügen.

Der Siegener Ausweis ist nicht übertragbar und hat eine Gültigkeitsdauer bis zu einem Jahr.

Der Ersatz eines verlorenen oder zerstörten Ausweises ist nur einmalig in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Bei Verlust eines Ersatzausweises erlischt der Anspruch auf Neuausstellung für die Dauer des Bewilligungszeitraumes.

Notwendige Unterlagen

Erstausstellung

  • Antrag (entfällt bei persönlicher Vorsprache zur Antragstellung),
  • Personalausweis (Vor- und Rückseite) oder Pass/ Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus,
  • aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt wohnenden Personen, beispielsweise Bescheide über Renten, Grundsicherungsleistungen, Arbeitslosengeld I und II,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Schulbescheinigung bei Kindern ab Beginn des 15. Lebensjahres.

Verlängerung

  • Siegener Ausweis (Vor- und Rückseite).

Bei erwerbstätigen Personen werden in der Regel die letzten 6 Abrechnungen benötigt.

Selbstständige müssen die Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 6 Monate beifügen.

Studierende fügen die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie den Bescheid über BAföG -Leistungen und/ oder den Nachweis über den Bezug von Unterhaltsleistungen durch die Eltern und/ oder Nachweise über Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung bei.

Ermäßigungen und Vergünstigungen

Musikschule

Für die musikalische Früherziehung (für Kinder ab 4 Jahren) wird auf die nach der Entgeltverordnung zu zahlenden Gebühren ein Preisnachlass von 50 % gewährt.

Museum

Der Besuch der städtischen Museen ist kostenlos. Im Museum für Gegenwartskunst zahlen die InhaberInnen einen ermäßigten Preis.

Volkshochschule (VHS)

50 %iger Preisnachlass auf Veranstaltungen (ausgenommen Studienfahrten und Materialkosten).

Stadtbücherei

Kostenlose Ausleihe von Medien jeglicher Art (ausgenommen Mahn- und Säumnisgebühren).

Hallen -und Freibäder

Erwachsene: 1 Eintritt monatlich kostenlos in einem Hallen- oder Freibad.
Kinder und Jugendliche: 1 Eintritt wöchentlich kostenlos in einem Hallen- oder Freibad

Veranstaltungen der Siegener Altenhilfe

Für Veranstaltungen der Siegener Altenhilfe wird den Seniorinnen und Senioren Befreiung von den Eintrittspreisen erteilt, soweit die Stadt Siegen Veranstalterin ist.

Veranstaltungen der Jugendhilfe

Für eigene Veranstaltungen der Jugendhilfe in der Stadt Siegen in Jugendhilfeeinrichtungen wird Kindern und Jugendlichen Befreiung von den Eintrittspreisen gewährt. Bei einigen Angeboten im Rahmen des "Ferienspaß" der Stadt Siegen (Ferienfreizeiten und ähnliches) sind Ermäßigungen möglich.

Wohnberechtigungsschein

Inhaberinnen und Inhaber des Siegener Ausweis zahlen keine Gebühren für den Wohnberechtigungsschein.

Siegener Tafel

Der Siegener Ausweis in Verbindung mit weiteren Einkommensnachweisen berechtigt zum Einkauf bei der Siegener Tafel.

Kulturelle Veranstaltungen der Stadt Siegen

Für eigene Veranstaltungen der Stadt Siegen wird Ermäßigung auf alle Eintrittspreise gewährt (kulturelle Aufführungen, Konzerte, Unterhaltungsprogramm, Apollo-Theater).

Deutscher Kinderschutzbund e.V. Kreisverband Siegen-Wittgenstein

Der Deutsche Kinderschutzbund e.V. gewährt allen Inhaberinnen und Inhabern des Siegener Ausweises eine Ermäßigung von 50 % auf anfallende Kursgebühren.

Wo kann der Siegener Ausweis beantragt werden?

Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie am Ende dieser Information.

Formulare & Publikationen

Ansprechperson

Frau Krasniqi-Hölper
Raum: 204
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit/ Krankenhilfe, Stationäre Hilfe/ Betreuungsfälle, Siegener Ausweis

Arbeitsgruppe 5/1-2 ⋅ Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz)

Gebäude:

Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen

Telefon: (0271) 404-2914
Telefax: (0271) 404-2718
E-Mail: atkrankenhilfe(at)siegen.de
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