UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Dienstleistungen A - Z

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Schwerbehindertenrecht (Schwerbehindertenausweis)

Fachaufsicht

Jährlich werden in Nordrhein-Westfalen zirka 500.000 Verfahren bearbeitet, um eine Behinderung oder gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festzustellen. Für eine einheitliche Rechtsanwendung hat die Bezirksregierung Münster die Fachaufsicht in Nordrhein-Westfalen über die kommunalen Leistungsträger, soweit diese Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durchführen.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Die Fachvorgaben für die Verfahren werden von der Bezirksregierung entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen erstellt und nachgehalten. Dies gilt auch für den Bereich des Verfahrensrechts und des Sozialdatenschutzes. Die Zuständigkeit für die vorgenannten Bereiche erstreckt sich ebenfalls auf Eingaben und Beschwerden in Einzelfällen.

Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte

Die Kreise und kreisfreien Städte sind erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, Behinderten eine selbstständige und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dort erhalten schwerbehinderte Menschen beispielsweise einen speziellen Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben. Auch Mehraufwendungen für Hilfsgeräte, die viele Menschen mit Behinderungen im Alltag benötigen, können dort beantragt werden.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten rund um das Schwerbehindertenrechten finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster ...

Weitere Informationen siehe auch: Merkzeichen (Schwerbehindertenausweis) und Schwerbehindertenausweis (Antrag/ Verlängerung/ Neuausstellung/ Verlust).

Ansprechperson

Frau Massenhove
Raum: 206
Beauftragte für Menschen mit Behinderung

Beiräte und Beauftragte

Gebäude:

Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen

Telefon: (0271) 404-2247
Telefax: (0271) 404-36-2247
E-Mail: m.massenhove(at)siegen.de
Frau Weinert
Raum: E 9 (Erdgeschoss)
Fachberatung für Menschen mit Behinderung

Beiräte und Beauftragte

Gebäude:

Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen

Telefon: (0271) 404-2140
Telefax: (0271) 404-2106
E-Mail: r.weinert(at)siegen.de
Zurück zur Übersicht.
Diese Website benutzt Cookies
Wir benutzen Cookies, um unsere Website stetig zu verbessern. Wenn Sie ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen auf unserer Seite weitersurfen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
x