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Schöffinnen und Schöffen | Jugendschöffinnen und Jugendschöffen (Schöffentätigkeit)
Alle fünf Jahre werden Schöffen und Jugendschöffen (ehrenamtliche Richter) für das Amtsgericht Siegen und das Landgericht Siegen gewählt. Sie nehmen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teil.
Im Jahr 2018 hat die Schöffenwahl für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 stattgefunden. Die nächsten Schöffenwahlen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 finden in diesem Jahr statt.
Die Bewerberfrist für die Amtszeit ab 2024 ist abgelaufen. Für die darauffolgende Amtszeit ab 2029 startet die Bewerbungsfrist voraussichtlich im Frühjahr 2028.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu der Schöffentätigkeit und den Voraussetzungen finden Sie auf der Internetseite: www.schoeffenwahl.de.
Ansprechperson
Sitzungsdienst
Büro Bürgermeister
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Geschäftszimmer | Fachberatung Kindertageseinrichtungen: Betriebskosten Bezirk Siegen-Ost (Bürbach, Breitenbach, Feuersbach, Kaan-Marienborn, Volnsberg, Weidenauer Giersberg)
Geschäftsbereich 5
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