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Sanitäre Anlagen
Sanitäre Anlagen, wie zum Beispiel Toiletten- und Waschbecken, Bade- und Duschwannen, gelten als Abfälle aus Aus- und Umbaumaßnahmen und nicht als Sperrmüll. Sie sind als Bauschutt bzw. Schrott zu entsorgen.
Weitere Informationen siehe auch: Bauschutt.
Ansprechperson
Abfallberatung
Arbeitsgruppe 2/2-3 ⋅ Stadtreinigung
Gebäude:
Verwaltungsgebäude
Fludersbach 70
57074 Siegen
Telefax: (0271) 404-4810
E-Mail: p.debus(at)siegen.de