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Präventionsverfahren | Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) (Behinderte Menschen im Beruf)
Bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen kann/ sollte der Arbeitgeber frühzeitig die Fachstelle einschalten. Sie berät und gibt Hilfestellung bei Konflikten im Betrieb mit dem Ziel gemeinsame Lösungsmöglichkeiten zu finden, um den Arbeitsplatz zu sichern und letztlich zu erhalten.
Ist ein Mitarbeiter länger erkrankt, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen.
Ist der betroffene Mitarbeiter schwerbehindert oder diesem gleichgestellt und kommen begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht sollte die Fachstelle hinzugezogen werden.
Ziel ist es gemeinsam Möglichkeiten zu finden, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneute Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Hier wird im konkreten Einzelfall geschaut, mit welchen Maßnahmen, wie zum Beispiel einer technischen Gestaltung des Arbeitsplatzes Verbesserungen geschaffen werden können.
Ansprechperson
Arbeitsteam Leistungen für Behinderte: Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
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