UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Pflegestufen

Wer erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung gewährt Leistungen, wenn Personen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einen erheblichen Hilfebedarf haben. Der Gesetzgeber unterscheidet 3 Pflegestufen, für die folgende Voraussetzungen gelten:

Pflegestufe I

Bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität besteht mindestens einmal täglich für wenigstens zwei Verrichtungen Hilfebedarf. Zudem sind mehrfach wöchentlich Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig. Der Hilfebedarf muss pro Tag im wöchentlichen Durchschnitt 1,5 Stunden betragen. Dabei müssen auf Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mehr als 45 Minuten entfallen.

Pflegestufe II

Bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität besteht mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfebedarf. Auch hier sind mehrfach wöchentlich Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig. Der Hilfebedarf muss mindestens drei Stunden täglich im wöchentlichen Durchschnitt betragen. Dabei müssen auf Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens 2 Stunden entfallen.

Pflegestufe III

Es besteht ein ständiger Hilfebedarf rund um die Uhr. Der Zeitaufwand für die Hilfeleistungen muss mindestens 5 Stunden am Tag im wöchentlichen Durchschnitt betragen, wobei der pflegerische Aufwand mindestens 4 Stunden zu umfassen hat.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der "Regiestelle Leben im Alter" oder im Handbuch "Älter werden in Siegen" (siehe Formularbereich).

Formulare & Publikationen

Ansprechperson

Herr Reichmann
Raum: 206
Seniorenbeauftragter

Seniorenbeauftragter

Gebäude:

Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen

Telefon: (0271) 404-2434
Telefax: (0271) 404-36-2434
E-Mail: v.reichmann(at)siegen.de
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