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Öffentlicher Verkehrsraum: Überhängende Äste, Zweige oder Hecken
Äste, Zweige sowie Hecken die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, können den Gehweg und die Fahrbahn ihn Ihrer Nutzung beeinträchtigen und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.
Gemäß § 6 Absatz 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Siegen über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung müssen Äste und Zweige grundsätzlich über Gehwegen 2,5 Meter und über Fahrbahnen mindestens 5 Meter vom Erdboden entfernt sein.
Bei Fragen stehen die unten angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der städtischen Ordnungsverwaltung zur Verfügung.
Online-Service
Überhängende Äste, Zweige oder Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, können per Online-Service der städtischen Ordnungsverwaltung gemeldet werden:
Online-Service "Mitteilung an die Ordnungsverwaltung".
Formulare & Publikationen
Ansprechperson
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht
Arbeitsgruppe 2/2-1 ⋅ Ordnung
Gebäude:
Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
E-Mail: ordnungsamt(at)siegen.de
Telefon: (0271) 404-1388Telefax: (0271) 20534
E-Mail: f.maraz(at)siegen.de
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht, Illegale Plakatierung
Arbeitsgruppe 2/2-1 ⋅ Ordnung
Gebäude:
Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
E-Mail: ordnungsamt(at)siegen.de
Telefon: (0271) 404-1514Telefax: (0271) 20534
E-Mail: l.wiedemann(at)siegen.de