UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Mittagsruhe

Entgegen der allgemein vorherrschenden Meinung ist die Mittagsruhe gesetzlich nicht grundsätzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann jedoch privatrechtlich (z. B. durch Hausordnungen oder Mietverträgen) oder durch die Ordnungsbehördliche Verordnung (wie in der Stadt Siegen für geräuscherzeugende Geräte) festgelegt werden. Gegenseitige Rücksichtsnahme sollte jedoch selbstverständlich sein.

Bei gravierenden Verstößen verständigen Sie bitte die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein.

Außerdem finden Sie zu diesem Thema die aktuelle Fassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" in unserem Formularbereich.

Ansprechperson

Frau Wiedemann
Raum: 304
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht, Illegale Plakatierung

Arbeitsgruppe 2/2-1 ⋅ Ordnung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

E-Mailordnungsamt(at)siegen.de 

Telefon: (0271) 404-1514
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: l.wiedemann(at)siegen.de
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