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Mittagsruhe
Entgegen der allgemein vorherrschenden Meinung ist die Mittagsruhe gesetzlich nicht grundsätzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann jedoch privatrechtlich (z. B. durch Hausordnungen oder Mietverträgen) oder durch die Ordnungsbehördliche Verordnung (wie in der Stadt Siegen für geräuscherzeugende Geräte) festgelegt werden. Gegenseitige Rücksichtsnahme sollte jedoch selbstverständlich sein.
Bei gravierenden Verstößen verständigen Sie bitte die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein.
Außerdem finden Sie zu diesem Thema die aktuelle Fassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" in unserem Formularbereich.
Ansprechperson
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht, Illegale Plakatierung
Arbeitsgruppe 2/2-1 ⋅ Ordnung
Gebäude:
Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
E-Mail: ordnungsamt(at)siegen.de
Telefon: (0271) 404-1514Telefax: (0271) 20534
E-Mail: l.wiedemann(at)siegen.de