UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen

Ziel des Landschaftsgesetzes ist es, Natur und Landschaft zu schützen, pflegen und erhalten, d. h. Naturgüter sollen sparsam genutzt werden, so dass sie nachhaltig zur Verfügung stehen.

Zuständig für die Umsetzung und Einhaltung des Landschaftsgesetzes ist die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Ansprechperson

Herr Gebers
Raum: 608
Abteilungsleiter

Abteilung 4/7 ⋅ Umwelt

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3448
Telefax: (0271) 404-36-3448
E-Mail: h.gebers(at)siegen.de
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