UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Kostenerstattungsbetrag nach BauGB (Baugesetzbuch)

Kostenerstattungsbetrag ist ein vom Grundstückseigentümer zu entrichtender Betrag, mit dem die Kommune Maßnahmen zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft durch Neubauflächen finanziert. Rechtsgrundlagen für die Erhebung des Kostenerstattungsbetrages sind die §§ 135a bis 135c des Baugesetzbuches (BauG) sowie die Satzung der Stadt Siegen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen nach §§ 135a bis 135c BauG.

Für weitere Informationen stehen Ihnen gern die unten angegebenen Ansprechpartner/innen zur Verfügung.

Ansprechperson

Frau Krönert
Raum: 34
Arbeitsteam Beiträge: Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge, Kostenerstattungsbetrag, Anliegerbescheinigungen

Arbeitsgruppe 4/1-2 ⋅ Straßenneubau

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3303
Telefax: (0271) 404-36-3303
E-Mail: t.kroenert(at)siegen.de
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