Dienstleistungen A - Z
Koordinierung Tiefbau
Alle Aufgrabungen der Ver- und Entsorgungsbetriebe sowie privater Bauherren im öffentlichen Verkehrsraum werden bei der Koordinierungsstelle erfasst, genehmigt, kontrolliert und nach Fertigstellung abgenommen.
Dazu gehören Aufgrabungen für das Verlegen von Kanal-, Gas- und Wasserleitungen ebenso wie Aufgrabungen für das Verlegen von Telefon-, Breitband-, Strom- oder Signalkabeln.
Private Bauherren benötigen eine Aufbruchgenehmigung für Bordsteinabsenkungen im Bereich von Grundstückseinfahrten oder Garagen. Sämtliche Tiefbauarbeiten dürfen nur von fachkundigen Straßen- und Tiefbaufirmen ausgeführt werden.
Ansprechperson
Arbeitsgruppenleiterin | Koordinierung und Begleitung von Baumaßnahmen der Versorgungsträger/Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen, Straßenunterhaltung
Arbeitsgruppe 4/1-3 ⋅ Straßenunterhaltung
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-3234
E-Mail: s.bauman(at)siegen.de
Koordinierungsstelle Tiefbau (KOST): Koordinierung, Begleitung und Überwachung von Aufgrabungen
Arbeitsgruppe 4/1-3 ⋅ Straßenunterhaltung
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-3234
E-Mail: m.kring(at)siegen.de
Koordinierungsstelle Tiefbau (KOST): Koordinierung, Begleitung und Überwachung von Aufgrabungen; Gestattungsverträge
Arbeitsgruppe 4/1-3 ⋅ Straßenunterhaltung
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-3234
E-Mail: j.schmidt(at)siegen.de