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Kinderreisepass (Kinderausweis)
Der maschinenlesbare Kinderreisepass ist das Ausweisdokument für Kinder. Kinderreisepässe werden mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahre ausgestellt. Sie können einmal verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.Der Kinderreisepass wird - unabhängig vom Alter des Kindes - mit einem aktuellen Lichtbild ausgestellt bzw. verlängert.
Das Kind ist zur Ausstellung bzw. Verlängerung mitzubringen, um die Identität überprüfen zu können.
Den Kinderreisepass können Sie mit einer Geburtsurkunde und einem aktuellen Passfoto unter Angabe der Größe und Augenfarbe (!) in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl beantragen bzw. verlängern lassen.
Was wird benötigt?
- Bisheriger Kinderreisepass
- ein aktuelles Lichtbild (Passfoto) des Kindes, welches den neuen biometrischen Standard erfüllt [siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei, Berlin]
- Geburts-/Abstammungsurkunde des Kindes
Das Kind muss - unabhängig vom Alter - bei der Beantragung des Kinderreisepasses dabei sein.
Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache beider gesetzlicher Vertreter mit entsprechenden Ausweispapieren unerlässlich. Sollte ein Elternteil nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können, so ist das Formular "Zustimmungserklärung" (siehe Formularbereich) und dessen Personalausweis oder Reisepass (keine Fotokopie!) vorzulegen.
Alleinerziehende Elternteile benötigen entweder den Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt. Der Vormund benötigt einen Vormundschaftsbeschluss vom Amtsgericht.
Online-Service
Alternativ besteht die Möglichkeit die Zustimmungserklärung eines Elternteils digital mit dem
vorzunehmen.
Voraussetzung zur Nutzung des Dienstes ist eine Registrierung bzw. Anmeldung am Servicekonto.NRW mit der Online-Ausweisfunktion (eID).
Broschüre
Ebenfalls in unserem Formularbereich erhalten Sie die Broschüre "Alles Wissenswerte zum elektronischen Reisepass" des Bundesministeriums des Innern.
Besonderheiten bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige
Ein Reisepass mit Fingerabdrücken wird im Regelfall für Jugendliche ab 12 Jahren ausgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern wird für ein Kind ein Reisepass ausgestellt. Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke aufgenommen.
Auskünfte über die aktuellen Einreisebestimmungen (Reise- und Sicherheitshinweise) der verschiedenen Länder finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Gebühren
Ausstellung eines Kinderreisepass: 13,00 Euro
Verlängerung eines Kinderreisepass: 6,00 Euro
Formulare & Publikationen
- Zustimmungserklärung (Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis)
- ePass - Alles Wissenswerte zum elektronischen Reisepass (Information des Bundesministerium des Innern)
Ansprechperson
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