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Information für Studierende in Siegen (zur Hauptwohnsitz-Anmeldung)
Mit Ihrer Wahl, in Siegen zu studieren, ist für Sie eine weitere Entscheidung verbunden: Wie melde ich mich richtig an? Ist Siegen mein Haupt- oder mein Nebenwohnsitz? Eine Frage, die Studierende zum Beginn eines Studiums oder bei einem Wechsel des Hochschulstandortes immer wieder beschäftigen und vor Probleme stellen kann.
Die nachstehenden Informationen sollen Ihnen daher bei Ihrer Anmeldung in Siegen eine Hilfestellung geben.
Wenn Sie in Siegen eine Wohnung oder ein Zimmer beziehen, ist damit zunächst eine allgemeine Meldepflicht innerhalb zwei Wochen nach dem Bezug verbunden.
Wenn die bisherige Wohnung aufgegeben wird...
und in Siegen künftig Ihre alleinige Wohnung ist, wird diese Ihre Hauptwohnung. Ihre Anmeldung zum Wohnsitz können Sie bei einem Bürgerbüro Ihrer Wahl vornehmen.
Wenn die bisherige Wohnung beibehalten wird...
unterscheidet das Bundesmeldegesetz zwischen Haupt- und Nebenwohnung... und regelt zugleich die mit mehrere Wohnungen oftmals verbundene Problematik der richtigen Anmeldung. Die Anmeldepflicht innerhalb von zwei Wochen besteht auch bei der Nebenwohnung!
"Hauptwohnung" ist die vorwiegend benutzte Wohnung der/des Einwohnerin/Einwohners (§ 21 Absatz 2 Bundesmeldegesetz).
"Nebenwohnung" (Zweitwohnsitz) ist jede weitere Wohnung der/des Einwohnerin/Einwohners (§ 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz).
Für Studierende hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung von 1991 festgelegt, dass die Studierenden ihre vorwiegend benutzte Wohnung (Hauptwohnung) dort haben, wo sie sich während des Studiums im Laufe eines Zeitraumes von einem Jahr voraussichtlich überwiegend (also mehr als 6 Monate) aufhalten.
Für Verheiratete gilt eine besondere Wohnsitzregelung. Hauptwohnung des verheirateten Studierenden ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie, es sei denn, die/der Studierende lebt auf Dauer von ihrer/seiner Familie getrennt.
Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in Siegen anmelden, erstattet Ihnen die Stadt Siegen einmalig mit Beginn des Semesters die Kosten für das Semesterticket. Sie legen einfach die Anmeldebestätigung des Bürgerbüros sowie Ihren Studentenausweis dem AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Siegen) vor. Nach Prüfung des Antrages erfolgt die Erstattung durch den AStA auf Ihr Konto.
Weitere Informationen erhalten Sie in den Bürgerbüros Eiserfeld, Geisweid, Siegen und Weidenau der Stadt Siegen oder beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Siegen.
Informationen rund um das Studium an der Universität Siegen erhalten Sie hier ...
Formulare & Publikationen
- Studieren in Siegen: Information zum Thema "Anmeldung"
- Studying in Siegen: Details relating to "registration" (Broschüre der Stadt Siegen "Studieren in Siegen" in englischer Sprache)
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