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Hundekot
Hundekot ist eine potentielle Infektionsquelle.
Er gehört nicht auf Kinderspielplätze, Gehwege oder Liegewiesen!
Hunde sind in öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen und von Kinderspielplätzen völlig fernzuhalten. Hundehalter sind darüber hinaus verpflichtet, das "Geschäft" ihres Vierbeiners zu entfernen; bei Nichteinhaltung dieser Pflicht können Verwarnungs- oder Bußgelder eingefordert werden.
Sofern Beobachtungen gemacht werden, dass Hundekot von den verantwortlichen Personen nicht entfernt wird, kann dies bei der städtischen Ordnungsverwaltung mitgeteilt werden. Damit Verwarnungs- oder Bußgelder einfordert werden können, sind genau Angaben zu den verantwortlichen Personen mitzuteilen.
Formulare & Publikationen
Ansprechperson
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht
Arbeitsgruppe 2/2-1 ⋅ Ordnung
Gebäude:
Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
E-Mail: ordnungsamt(at)siegen.de
Telefon: (0271) 404-1388Telefax: (0271) 20534
E-Mail: f.maraz(at)siegen.de
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht, Illegale Plakatierung
Arbeitsgruppe 2/2-1 ⋅ Ordnung
Gebäude:
Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
E-Mail: ordnungsamt(at)siegen.de
Telefon: (0271) 404-1514Telefax: (0271) 20534
E-Mail: l.wiedemann(at)siegen.de