UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Dienstleistungen A - Z

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Hundekot

Hundekot ist eine potentielle Infektionsquelle.

Er gehört nicht auf Kinderspielplätze, Gehwege oder Liegewiesen!

Hunde sind in öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen und von Kinderspielplätzen völlig fernzuhalten. Hundehalter sind darüber hinaus verpflichtet, das "Geschäft" ihres Vierbeiners zu entfernen; bei Nichteinhaltung dieser Pflicht können Verwarnungs- oder Bußgelder eingefordert werden.

Sofern Beobachtungen gemacht werden, dass Hundekot von den verantwortlichen Personen nicht entfernt wird, kann dies bei der städtischen Ordnungsverwaltung mitgeteilt werden. Damit Verwarnungs- oder Bußgelder einfordert werden können, sind genau Angaben zu den verantwortlichen Personen mitzuteilen.

Formulare & Publikationen

Ansprechperson

Frau Maraz
Raum: 304
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht

Arbeitsgruppe 2/2-1 ⋅ Ordnung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

E-Mailordnungsamt(at)siegen.de 

Telefon: (0271) 404-1388
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: f.maraz(at)siegen.de
Frau Wiedemann
Raum: 304
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht, Illegale Plakatierung

Arbeitsgruppe 2/2-1 ⋅ Ordnung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

E-Mailordnungsamt(at)siegen.de 

Telefon: (0271) 404-1514
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: l.wiedemann(at)siegen.de
Zurück zur Übersicht.
Diese Website benutzt Cookies
Wir benutzen Cookies, um unsere Website stetig zu verbessern. Wenn Sie ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen auf unserer Seite weitersurfen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
x