UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Holzschutzmittel

Der Einsatz von Holzschutzmitteln ist oft überflüssig. Hier genügt eine Oberflächenbehandlung mit Wachsen, Naturharzölen oder giftfreien Holzlasuren. Lösungsmittelhaltige Präparate mit pilz- und insektentötender Wirkung sind besonders umwelt- und gesundheitsschädlich.

Der vorgeschriebene Holzschutz für tragende Holzbauteile wird am besten durch relativ harmlose Borsalze gewährleistet.
Für Feuchträume sind - wenn überhaupt - feuchtbeständige Hölzer (Douglasie, Lärche, Eiche) zu wählen. Es muss für eine ausreichende Hinterlüftung gesorgt werden.

Für den Holzschutz im Außenbereich kommen in Frage:

  • konstruktive Maßnahmen,
  • Druckkesselimprägniert,
  • Naturharzfarben, unter anderem: Teeröl-Produkte (Karbolineum) enthalten krebserregende Stoffe.

Von ihrem Einsatz in Nutzgärten und auf Kinderspielplätzen wird dringend abgeraten.

Entsorgung von Holzschutzmittelresten siehe: Sonderabfälle.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Interessengemeinschaft der Holzschutzmittel-Geschädigten (IHG).

Ansprechperson

Herr Gebers
Raum: 608
Abteilungsleiter

Abteilung 4/7 ⋅ Umwelt

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3448
Telefax: (0271) 404-36-3448
E-Mail: h.gebers(at)siegen.de
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