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Holzschutzmittel
Der Einsatz von Holzschutzmitteln ist oft überflüssig. Hier genügt eine Oberflächenbehandlung mit Wachsen, Naturharzölen oder giftfreien Holzlasuren. Lösungsmittelhaltige Präparate mit pilz- und insektentötender Wirkung sind besonders umwelt- und gesundheitsschädlich.
Der vorgeschriebene Holzschutz für tragende Holzbauteile wird am besten durch relativ harmlose Borsalze gewährleistet.
Für Feuchträume sind - wenn überhaupt - feuchtbeständige Hölzer (Douglasie, Lärche, Eiche) zu wählen. Es muss für eine ausreichende Hinterlüftung gesorgt werden.
Für den Holzschutz im Außenbereich kommen in Frage:
- konstruktive Maßnahmen,
- Druckkesselimprägniert,
- Naturharzfarben, unter anderem: Teeröl-Produkte (Karbolineum) enthalten krebserregende Stoffe.
Von ihrem Einsatz in Nutzgärten und auf Kinderspielplätzen wird dringend abgeraten.
Entsorgung von Holzschutzmittelresten siehe: Sonderabfälle.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Interessengemeinschaft der Holzschutzmittel-Geschädigten (IHG).
Ansprechperson
Abteilungsleiter
Abteilung 4/7 ⋅ Umwelt
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