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Hecken
Hecken stellen in der freien Landschaft mit ihren Kleingehölzen und ihrer artenreichen Krautschicht einen wertvollen Lebensraum für zahlreiche Vögel, Säugetiere und Insekten dar.
In der Zeit vom 1. März. bis 30. September dürfen Hecken, Wallhecken, Gebüsche, Röhricht- und Schilfbestände nicht vernichtet oder abgeschnitten werden (§ 64 Abs. 2 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen).
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Untere Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein oder bei unseren unten angegebenen Ansprechpartner/innen.
Ansprechperson
Stellvertretender Abteilungsleiter, Umweltanalyse, Umweltkataster
Abteilung 4/7 ⋅ Umwelt
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-36-3447
E-Mail: m.wiedemann(at)siegen.de