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Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"
Unterstützung für Kinder, die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Mit dem Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit rund einer Million Euro auch in diesem Jahr wieder die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien.
Neben der Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung können auch Ausgaben für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt gefördert werden, soweit die Mittel des Härtefallfonds nicht bereits über die Finanzierung des Mittagessens ausgeschöpft sind. Außerdem wird die Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung nun mit einem Pauschalbetrag und grundsätzlich für das gesamte Schuljahr gefördert, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Was möchte dieser Härtefallfonds des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen?
Vielen Kindern und Jugendlichen wird über das "Bildungs- und Teilhabepaket" ein Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen und zu Klassenfahrten, die von Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten werden, gezahlt.
Nicht allen Kindern aus Familien mit geringem Einkommen kann aber über diese Regelung geholfen werden. Hier setzt der Härtefallfonds des Landes Nordrhein-Westfalen "Alle Kinder essen mit" an.
Er gilt bis zum 31. Juli 2023.
Härtefallfonds oder Bildungs- und Teilhabepaket?
Zunächst ist die Frage zu stellen, ob Sie oder Ihre Kinder einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben. Wenn ja, sollten Sie einen Antrag auf Unterstützung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen.
Wenn Sie keinen Anspruch auf diese Leistungen haben, aber sich dennoch in einer finanziellen Notlage befinden, könnte ein Antrag auf Unterstützung über den Härtefallfonds erfolgreich sein.
Als Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien gelten
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten und
- Kinder in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflege oder in Horten.
Welche Leistungen gibt es?
Bieten Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen an, können Kinder, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, eine Kostenübernahme der Mittagsverpflegung, das heißt kostenloses Mittagessen in der Einrichtung, bekommen.
Darüber hinaus wird die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt pro Schuljahr und Kind mit einem Zuschuss gefördert.
Wie können Sie die Leistungen erhalten?
Informationen zum Härtefallfonds erhalten Sie unter anderem in Ihrer Kindertageseinrichtung bzw. Schule.
Sie können sich aber auch direkt an die Stadt Siegen wenden und einen Antrag stellen, über den dann vor Ort entschieden wird.
Die Leistungen nach dem Härtefallfonds sollen den Kindern genauso schnell und unbürokratisch zu Gute kommen, wie dies beim Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen ist.
Online-Antrag
Mittels Online-Service können Sie einen "Antrag auf Leistungen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien (Mittagsverpflegung und Klassenfahrten)" stellen:
Online-Service "Härtefallfonds 'Alle Kinder essen mit': Antrag auf Leistungen".
Notwendige Unterlagen
Die Stadt Siegen prüft in jedem Einzelfall ob eine Bedürftigkeit im Sinne der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kindertagesbetreuung - Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" des Landes NRW vorliegt. Daher sollten bereits bei Antragstellung vollständige Nachweise zur wirtschaftlichen Situation der Familie (Einkommen, laufende Ausgaben beispielsweise für Miete, Kreditverpflichtungen, eventuelles Vermögen) vorgelegt bzw. digital eingereicht werden.
Ansprechperson
Förderprogramme
Sozial-, Jugendhilfe- und Bildungsplanung
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen
Telefax: (0271) 404-36-2345
E-Mail: d.niggemeier(at)siegen.de