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Grundstücksteilung
Die Teilung eines bebauten Grundstücks ist genehmigungspflichtig. Dazu stellt ein von Ihnen beauftragter Vermessungsingenieur einen Teilungsantrag. Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob bauordnungsrechtliche Belange berührt sind, entscheidet ob Baulasten notwendig sind und erteilt bei Unbedenklichkeit die Genehmigung zur Grundstücksteilung.
Sie benötigen folgende Formulare:
Antragsformular auf Grundstücksteilung, zeichnerische Anlagen.
Gebühren
Gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen.
Je neu gebildetem bebautem Grundstück zwischen 50,00 bis 250,00 Euro.
Ansprechperson
Baulasten, Grundstücksteilungen
Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.
Hinweis:
Bitte beachten Sie vor der Kontaktaufnahme die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Nachstehend finden Sie einen Link zum GeoPortal der Stadt Siegen (Übersichtskarte der eingezeichneten Bezirke und zuständigen Bezirksingenieure):
Erstkontakt
Ein Erstkontakt kann über die "Servicestelle Bauberatung" erfolgen:
Telefon: (0271) 404-3291, 404-3286, 404-3284.
Formulare Bauaufsicht
Formulare für Antragsverfahren finden Sie hier ...
Telefon: (0271) 404-3294Telefax: (0271) 404-36-3294
E-Mail: b.krieger(at)siegen.de