UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Grundstücksteilung

Die Teilung eines bebauten Grundstücks ist genehmigungspflichtig. Dazu stellt ein von Ihnen beauftragter Vermessungsingenieur einen Teilungsantrag. Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob bauordnungsrechtliche Belange berührt sind, entscheidet ob Baulasten notwendig sind und erteilt bei Unbedenklichkeit die Genehmigung zur Grundstücksteilung.

Sie benötigen folgende Formulare:

Antragsformular auf Grundstücksteilung, zeichnerische Anlagen.

Gebühren

Gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen.

Je neu gebildetem bebautem Grundstück zwischen 50,00 bis 250,00 Euro.

Ansprechperson

Frau Krieger
Raum: 218
Baulasten, Grundstücksteilungen

Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Sprech-/Öffnungszeiten:

Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.

Hinweis:
Bitte beachten Sie vor der Kontaktaufnahme die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Nachstehend finden Sie einen Link zum GeoPortal der Stadt Siegen (Übersichtskarte der eingezeichneten Bezirke und zuständigen Bezirksingenieure):

Bauaufsicht: Übersichtskarte mit Bezirkseinteilung und zuständigen Bezirksingenieuren (GeoPortal der Stadt Siegen).

Erstkontakt

Ein Erstkontakt kann über die "Servicestelle Bauberatung" erfolgen:

Telefon: (0271) 404-3291, 404-3286, 404-3284.

Formulare Bauaufsicht

Formulare für Antragsverfahren finden Sie hier ...

Telefon: (0271) 404-3294
Telefax: (0271) 404-36-3294
E-Mail: b.krieger(at)siegen.de
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