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Grünabfälle in den Wald
Wer Grünabfälle in den Wald wirft, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldstrafe geahndet werden kann.
Meldung mit Angabe von Ort, Zeitpunkt und möglichst Verursacher an Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein.
Weitere Informationen siehe auch: Gartenabfälle.
Ansprechperson
Abteilungsleiter
Abteilung 4/7 ⋅ Umwelt
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-36-3448
E-Mail: h.gebers(at)siegen.de