UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Grünabfälle in den Wald

Wer Grünabfälle in den Wald wirft, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldstrafe geahndet werden kann.

Meldung mit Angabe von Ort, Zeitpunkt und möglichst Verursacher an Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein.

Weitere Informationen siehe auch: Gartenabfälle.

Ansprechperson

Herr Gebers
Raum: 608
Abteilungsleiter

Abteilung 4/7 ⋅ Umwelt

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3448
Telefax: (0271) 404-36-3448
E-Mail: h.gebers(at)siegen.de
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