Dienstleistungen A - Z
Grabmale und Einfassungen
Provisorische Grabmale und Einfassungen aus Holz sind nicht zustimmungspflichtig, jedoch nur vorübergehend zugelassen. Sie müssen nach Ablauf von 12 Monaten nach der Beisetzung entfernt werden (§ 21 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Siegen).
Jede weitere Errichtung von Grabmalen und Grabeinfassungen ist genehmigungspflichtig!
In unserem Formularbereich bieten wir Ihnen den "Grabmal/Grabeineinfassung: Genehmigungsantrag" als interaktiv ausfüllbares Dokument an.
Der Antrag ist mit Unterschrift des/der Antragstellers/Antragstellerin, des/der Nutzungsberechtigen und in zweifacher Ausfertigung bei der Friedhofsverwaltung einzureichen.
Das Formular liegt ebenfalls bei den Steinmetz-Betrieben aus.
Gebühren
Für die Bearbeitung des Antrages, die Überprüfung des Grabmales nach der Aufstellung, die vorgeschriebene jährliche Standsicherheitsprüfung und für das Abräumen des Grabmales nach Ablauf der Nutzungszeit wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Die Genehmigung einer Grabeinfassung ist gebührenfrei.
Formulare & Publikationen
- Friedhofssatzung der Stadt Siegen
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Siegen (Friedhofsgebührensatzung)
- Grabmal/Grabeinfassung: Genehmigungsantrag
Ansprechperson
Stellvertretender Abteilungsleiter und Arbeitsgruppenleiter | Neubau und Unterhaltung von Friedhöfen
Arbeitsgruppe 4/6-1 ⋅ Friedhöfe
Gebäude:
Verwaltungsgebäude Fludersbach
Fludersbach 56
57074 Siegen
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Verwaltungsgebäude Fludersbach
Fludersbach 56
57074 Siegen
Telefax: (0271) 404-4876
E-Mail: n.rujanski(at)siegen.de