Dienstleistungen A - Z
Gewerbeangelegenheiten
Grundsätzlich werden alle gewerberechtlichen Aufgaben - hauptsächlich Gewerbemeldungen und Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung und dem Gaststättengesetz - von der Gewerbebehörde wahrgenommen. Hierzu gehören insbesondere:
- Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldungen.
- Gewerbeauskünfte.
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
- Pfandleiher-Gewerbe.
- Bewachungsunternehmen.
- Versteigerer-Gewerbe.
- Reisegewerbe.
- Ausstellungen, Messen, Spezial- und Jahrmärkte, Volksfeste.
- Wochenmärkte.
- Gaststättenkonzessionen (Schankerlaubnisse).
- Gestattungen (Ausschankgenehmigungen).
- Ladenöffnungsgesetz (u. a. Verkaufsoffene Sonntage).
- Sondernutzungen.
- Glücksspielangelegenheiten (Spielhallen/-geräte, Lotterien, Sportwetten)
Arbeitsschutzrechtliche und Sicherheitsbelange von Gewerbebetrieben werden von der Arbeitsschutzverwaltung der Bezirksregierung bearbeitet.
Für immissionsschutzrechtliche Angelegenheiten ist der Fachservice "Bauen und Wohnen" des Kreises Siegen-Wittgenstein (Kommunalisierte Umweltverwaltung) zuständig.
In baurechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Siegen. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung der Stadt Siegen für Beratungen und Hilfen rund um die Gewerbeausübung zur Verfügung.
Weitere Informationen siehe auch: Gewerbemeldungen.
Ansprechperson
Arbeitsgruppenleiter | Gewerbeangelegenheiten und Verkehrsüberwachung
Arbeitsgruppe 2/2-2 ⋅ Gewerbe und Verkehrsüberwachung
Gebäude:
Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: c.schmelzer(at)siegen.de