UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Gaststättenkonzession (Schankerlaubnis)

Ein Gaststättengewerbe betreibt gemäß § 1 des Gaststättengesetzes (GastG), wer

  • Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
  • zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),

wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (§ 2 GastG).

Der Erlaubnis bedarf nicht, wer

  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht (§ 3 GastG).

Folglich ist für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Ausschank alkoholischer Getränke eine "Gaststättenkonzession" zu beantragen. Der dafür erforderliche Konzessionsantrag ist mindestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn zu stellen.

Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie in unserem Formularbereich (siehe: Formulare & Publikation).

Dem Antrag sind zur Bearbeitung und zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizufügen:

  • Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis (Belegart "O") können Sie in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl beantragen.
     
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    Einen "Auszug aus dem Gewerbezentralregister" der Belegart 9 können Sie bei der
    Stadt Siegen
    Arbeitsgruppe 2/2-2 ⋅ Gewerbe
    Bahnhofstraße 4
    57072 Siegen
    beantragen.
     
  • Steuerbescheinigung des Finanzamtes.
     
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK).
     
  • Gesundheitszeugnis bzw. Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
     
  • Personalausweis bzw. Pass mit Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (bei ausländischer Staatsbürgerschaft)
     
  • Lageplan und Grundrisszeichnungen von allen Etagen, in denen sich Betriebsräume befinden
     
  • Kopie des Pachtvertrages.
     
  • Kopie der Baugenehmigung (bei Neuerrichtung und Nutzungsänderung).

Bei juristischen Personen/ eingetragenen sind zusätzlich zu den vorgenannten Unterlagen für die Geschäftsführung/ den Vereinsvorsitzenden folgende Unterlagen einzureichen:

  • Handelsregisterauszug.
     
  • Gesellschaftsvertrag.
     
  • Vereinsregisterauszug und Vereinssatzung (bei eingetragenen Vereinen)

Die Vorlage des Unterrichtungsnachweises der Industrie- und Handelskammer und des Gesundheitszeugnisses entfällt, wenn der Gewerbetreibende ein Ausbildungszeugnis im Gastronomiegewerbe nachweisen kann.

Die Erteilung der Erlaubnis kann erst nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen erfolgen.

Es ist zu beachten, dass diese Erlaubnis personen- und objektbezogen ist.

Außengastronomie

Wenn Sie eine Terrasse auf Privatgelände errichten möchten, müssen Sie zunächst klären, ob der Vermieter damit einverstanden ist. Neben dem Antrag bei der Ordnungsbehörde muss bei der erstmaligen Einrichtung der Terrasse eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
Wenn Sie eine Terrasse im öffentlichen Straßenraum errichten möchten, benötigen Sie neben der gaststättenrechtlichen Erlaubnis eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.

Gebühren

Konzessionsgebühr: 100,00 bis 3.500 Euro.

Ausstellung einer vorläufigen Erlaubnis: 25,00 bis 1.000 Euro.

Online-Antrag

Online-Anträge zu speziellen Erlaubnissen im Bereich des Gaststättengewerbes können auch über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) gestellt werden:

https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gastg

Voraussetzung für die elektronische Antragsstellung ist eine Registrierung bzw. Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW oder dem Authentifizierungs-Portal ELSTER.

Wie kann ich mich beim Servicekonto.NRW oder beim Authentifizierungs-Portal ELSTER registrieren?

Als natürliche Person ist die Registrierung im Servicekonto.NRW notwendig, um einen vollelektronischen Antrag im Wirtschafts-Service-Portal.NRW stellen zu können.
Dazu müssen Sie Ihre Daten einmalig unter dem Button "Anmelden" in der Kopfzeile erfassen. Wenn Sie die eID-Funktion auf Ihrem Personalausweis oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel freigeschaltet haben, können Sie Ihre Daten in das Servicekonto.NRW einlesen. Wenn Sie die eID-Funktion nicht freigeschaltet haben, können Sie Ihre Daten auch manuell eingeben. Nach der Registrierung im Servicekonto können Sie Ihren vollelektronischen Antrag unter dem Menüpunkt "Online-Verfahren" erstellen und absenden.

Als Personen- und Kapitalgesellschaft ist die Registrierung im Wirtschafts-Service-Portal.NRW über das digitale Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER möglich. Nach der Anmeldung mit Ihrem ELSTER-Zertifikat können Sie alle angebundenen Dienste perspektivisch direkt nutzen, ein weiterer Login ist nicht erforderlich. Daneben haben Sie mit dem zentralen Postfach die Möglichkeit für Ihr Unternehmen Bescheide und Dokumente von allen angebundenen Verfahren gebündelt an einem Ort zu erhalten. Weitere Informationen zum Unternehmenskonto finden Sie Weitere Informationen zum Unternehmenskonto finden Sie hier ...

Formulare & Publikationen

Ansprechperson

Frau Kerber
Raum: 105
Gewerbeangelegenheiten: Gaststätten (Postleitzahlbereich 57074, 57076, 57078 und 57080), Märkte

Arbeitsgruppe 2/2-2 ⋅ Gewerbe und Verkehrsüberwachung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1313
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: n.kerber(at)siegen.de
Frau Middel
Raum: 310
Gewerbeangelegenheiten: Gaststätten (Postleitzahlbereich 57074, 57076, 57078 und 57080), Märkte

Arbeitsgruppe 2/2-2 ⋅ Gewerbe und Verkehrsüberwachung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1313
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: a.middel(at)siegen.de
Herr Vohs
Raum: 310
Gewerbeangelegenheiten: Gaststätten (Postleitzahlbereich 57072), Gewerbeuntersagungen

Arbeitsgruppe 2/2-2 ⋅ Gewerbe und Verkehrsüberwachung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1322
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: p.vohs(at)siegen.de
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