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Fischereischein / Jugendfischereischein / Sonderfischereischein
Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln. Voraussetzung für die Beantragung eines Fischereischeines ist eine bestandene Fischerprüfung, die beim Kreis Siegen-Wittgenstein - Untere Fischereibehörde abgelegt werden kann.
Wer angeln will, braucht neben der privatrechtlichen Erlaubnis [siehe: Angelberechtigungsschein] auch die Genehmigung der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Fischereibehörde in Form eines Fischereischeines, der beim Angeln mitzuführen und Kontrollbefugten (beispielsweise Fischereiaufsehern) auszuhändigen ist. Kinder vor Vollendung des 10. Lebensjahres dürfen nicht angeln.
Für die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fischereischeines ist eine persönliche Vorsprache bei einem Bürgerbüro Ihrer Wahl erforderlich.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung [Kreis Siegen-Wittgenstein - Untere Fischereibehörde] abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder Fünf-Jahresfischereischein erhalten.
Ein Jugendfischereischein kann ab dem 10. bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt werden.
Hinzu gekommen ist der Sonderfischereischein. Dieser Fischereischein ist für Personen gedacht, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein kann ebenfalls wahlweise für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt werden.
Personen die im Besitz eines Jugend- oder Sonderfischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines gültigen Fischereischeines sind.
Für die Beantragung des Fischereischeines benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass, Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- ein (aktuelles) Passfoto
- Nachweis Fischereiprüfung.
Für die Verlängerung des Fischereischeines benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- vorhandenen Fischereischein.
In unserem Formularbereich finden Sie ein Formular zur "Fischereischein: Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung | Ersatz bei Verlust)".
Das Formular kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden, ist jedoch persönlich einzureichen.
Aus gesetzlichen Gründen ist eine Zusendung des Formulares per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.
Gebühren
8,00 Euro: Jugendfischereischein
16,00 Euro: Fischereischein/Sonderfischereischein für 1 Jahr
48,00 Euro: Fischereischein/Sonderfischereischein für 5 Jahre
10,00 Euro: Ersatz-Fischereischein bei Verlust
Formulare & Publikationen
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