UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Feuerwerk

Wer aus besonderem Anlass mal so richtig groß feiern will, denkt dabei vielleicht auch an ein zünftiges Feuerwerk. Zu bedenken ist jedoch, dass ein Feuerwerk grundsätzlich anzeigepflichtig ist. Ausnahmen bestehen natürlich für die Silvesternacht.

Auskunft und Genehmigung erhalten Sie bei unseren unten angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der städtischen Ordnungsverwaltung.

Ansprechperson

Frau Maraz
Raum: 304
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht

Arbeitsgruppe 2/2-1 ⋅ Ordnung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

E-Mailordnungsamt(at)siegen.de 

Telefon: (0271) 404-1388
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: f.maraz(at)siegen.de
Frau Wiedemann
Raum: 304
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht, Illegale Plakatierung

Arbeitsgruppe 2/2-1 ⋅ Ordnung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

E-Mailordnungsamt(at)siegen.de 

Telefon: (0271) 404-1514
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: l.wiedemann(at)siegen.de
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