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Feuerwerk
Wer aus besonderem Anlass mal so richtig groß feiern will, denkt dabei vielleicht auch an ein zünftiges Feuerwerk. Zu bedenken ist jedoch, dass ein Feuerwerk grundsätzlich anzeigepflichtig ist. Ausnahmen bestehen natürlich für die Silvesternacht.
Auskunft und Genehmigung erhalten Sie bei unseren unten angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der städtischen Ordnungsverwaltung.
Ansprechperson
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht
Arbeitsgruppe 2/2-1 ⋅ Ordnung
Gebäude:
Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
E-Mail: ordnungsamt(at)siegen.de
Telefon: (0271) 404-1388Telefax: (0271) 20534
E-Mail: f.maraz(at)siegen.de
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht, Illegale Plakatierung
Arbeitsgruppe 2/2-1 ⋅ Ordnung
Gebäude:
Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
E-Mail: ordnungsamt(at)siegen.de
Telefon: (0271) 404-1514Telefax: (0271) 20534
E-Mail: l.wiedemann(at)siegen.de