Dienstleistungen A - Z
Fassadenreinigung
Für die Reinigung von Fassaden mit Hilfe von Hochdruckreinigern ist eine Genehmigung von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein einzuholen. Diese beteiligt und informiert ihrerseits die jeweils betroffene Kommune (zuständig für die Stadt Siegen ist der Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen).
Da in der Indirekteinleiter-Verordnung keine Grenzwerte für Reinigungs-Abwässer definiert sind, richtet sich die Zulässigkeit einer Einleitung der Abwässer in die kommunale Kanalisation nach der jeweiligen kommunalen Abwassersatzung. Die dort vorgegebenen Grenzwerte sind einzuhalten.
Informationen über die Gebäudereinigung mit dem Hochdruckreiniger erhalten Sie beim Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen (ESi).
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