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Erschließungsbeitrag nach BauGB (Baugesetzbuch)
Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die (erstmalige) Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstücks, finanziert. Rechtsgrundlage für die Erhebung des Erschließungsbeitrages sind die §§ 127 bis 135 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Siegen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen gern die unten angegebenen Ansprechpartner/innen zur Verfügung.
Ansprechperson
Arbeitsteam Beiträge: Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge, Kostenerstattungsbetrag, Anliegerbescheinigungen
Arbeitsgruppe 4/1-2 ⋅ Straßenneubau
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
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E-Mail: t.kroenert(at)siegen.de