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Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche elektronischen Aufenthaltstitel gibt es?
Die nationalen Aufenthaltstitel sind in § 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) abschließend definiert. Folgende Aufenthaltstitel werden in der Regel als elektronische Dokumente im Checkkartenformat ausgegeben:
Die Aufenthaltserlaubnis
Sie ist ein befristeter Aufenthaltstitel für die unterschiedlichsten Aufenthaltszwecke und kann regelmäßig mit verschiedenen Nebenbestimmungen versehen werden.
Die Blaue Karte EU
Sie ist ein befristeter oder unbefristeter Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung und kann zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden.
Die ICT-Karte
Sie ist ein befristeter Aufenthaltstitel zum Zweck eines unternehmensinternen Transfers, wenn ein Ausländer durch eine vorübergehende Abordnung des Arbeitsgebers in einer inländischen Niederlassung beschäftigt werden soll.
Die Mobile-ICT-Karte
Sie ist ein befristeter Aufenthaltstitel zum Zweck eines unternehmensinternen Transfers für Fachkräfte während des Antragsverfahrens, wenn der Ausländer bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt.
Die Niederlassungserlaubnis
Sie ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und kann nur in bestimmten Ausnahmen mit Nebenbestimmungen versehen werden.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Sie ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und der Niederlassungserlaubnis weitgehend gleichgestellt. Auch sie kann nur in bestimmten Ausnahmefällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Die Aufenthaltskarte
Die Aufenthaltskarte vermittelt - im Gegensatz zu den übrigen Aufenthaltstiteln - kein eigenständiges Aufenthaltsrecht, sondern hat lediglich deklaratorischen Charakter. Sie bestätigt und legitimiert den rechtmäßigen Aufenthalts von Ausländern, welche aufgrund der geltenden Rechtslage bereits ein Aufenthaltsrecht innehaben.
Wie lange ist der elektronische Aufenthaltstitel gültig?
Die maximale Gültigkeitsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels liegt bei unbefristeten Aufenthaltstiteln bei 10 Jahren. Sie wird in diesem Fall zudem von der Gültigkeit des jeweiligen Nationalpasses begrenzt.
Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird die Gültigkeit des elektronischen Aufenthaltstitels mit dem mit der Gültigkeit des Aufenthaltsrechts gleichgesetzt.
Welche Daten beinhaltet der elektronische Aufenthaltstitel?
Der elektronische Aufenthaltstitel enthält einen Chip, auf dem die personenbezogene Daten,
die biometrischen Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke), die Daten für elektronische Behördendienste [Elektronischer Identitätsnachweis (eID)], die qualifizierte elektronische Signatur (QES), zusätzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (beispielsweise Nebenbestimmungen) gespeichert sind.
Was kostet ein elektronischer Aufenthaltstitel?
Die Gebühren für die Bearbeitung Ihres Antrages auf einen Aufenthaltstitel ergeben sich aus der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) und variieren je nach Art des Aufenthaltstitels. Diese können Ihnen bei Terminvereinbarung bereits genannt werden.
Wie lange dauert die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels?
Der elektronische Aufenthaltstitel wird ausschließlich von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin gefertigt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Die Ausländerbehörde überprüft das durch die Bundesdruckerei hergestellte Dokument auf dessen Richtigkeit und benachrichtigt daraufhin die antragstellende Person, dass der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde in Empfang genommen werden kann. Dadurch können sich Wartezeiten von mehreren Wochen ergeben.
Kann auch jemand anderes den elektronischen Aufenthaltstitel für mich abholen?
Der elektronische Aufenthaltstitel kann auch durch eine bevollmächtigte Person bei der Ausländerbehörde abgeholt werden. Die Ausländerbehörde übersendet bei Benachrichtigung ein entsprechendes Muster, welches durch den Betroffenen auszufüllen ist.
Ansprechperson
Ausgabe Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Verpflichtungserklärungen
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
Gebäude:
Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
Telefax: (0271) 404-1225
E-Mail: abh(at)siegen.de
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EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
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Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
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Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer Europäische Union und Türkei), Visa-Angelegenheiten, Verpflichtungserklärungen
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Rathaus Siegen
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Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben Ks-Kz, J, O, P, Q, R, Z]
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Rathaus Siegen
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Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben Ki-Kr, L, M, N, X]
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
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EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
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Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben B, C, D, Ks-Kz, J]
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Verpflichtungserklärungen
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Asylangelegenheiten, Aufenthaltsrecht bei nachhaltiger Integration
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Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben Ki-Kr, S, T, U, V]
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Rathaus Siegen
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57072 Siegen
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Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Verpflichtungserklärungen, Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Rathaus Siegen
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Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
Telefax: (0271) 404-1225
E-Mail: abh(at)siegen.de
Ausgabe Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Verpflichtungserklärungen
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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