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Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Grundsätzlich benötigt jeder Ausländer, der sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchte, ein Aufenthaltsrecht, es sei denn er ist von dieser Aufenthaltsrechtspflicht befreit (beispielsweise Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union). Ob ein Aufenthaltsrecht durch die Ausländerbehörde eingeräumt werden kann, wird durch die jeweils einschlägigen Gesetze vorgeschrieben. Welches Gesetz anzuwenden ist, lässt sich anhand der Umstände des Einzelfalls bestimmen.
Hierbei kann zunächst folgende grundsätzliche Struktur als Anhaltspunkte verwendet werden:
Unionsbürger (EU-Mitgliedstaat) ⇒ Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
Asylbewerber ⇒ Asylgesetz (AsylG)
Drittstaatsangehörige ⇒ Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an weiteren Gesetzen, welche zu beachten sind und gegebenenfalls bestimmte Personen privilegieren können (beispielsweise Türkei, Schweiz u.a.).
Sofern Sie in Siegen wohnen bzw. gemeldet sind und Ihren dauerhaften Aufenthalt in der Bunderepublik Deutschland nehmen möchten oder bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen, den Aufenthaltszweck jedoch ändern möchten, können Sie im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen den "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" beantragen.
Alternativ können Sie das Formular "Antrag auf Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" (siehe Formularbereich) ausfüllen und per E-Mail an abh(at)siegen.de senden. In diesem Fall fügen Sie Ihrem Antrag unter Benennung Ihres Aufenthaltszwecks bitte eine Kopie Ihres Nationalpasses inklusive des eventuell vorhandenen Einreisevisums bei.
Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zur Verfügung.
Weitere Serviceseiten zu diesem Thema:
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Der elektronische Aufenthaltstitel
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Formulare & Publikationen
Ansprechperson
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
Gebäude:
Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
Telefax: (0271) 404-1225
E-Mail: abh(at)siegen.de
Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer Europäische Union und Türkei), Visa-Angelegenheiten, Verpflichtungserklärungen
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
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Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben Ks-Kz, J, O, P, Q, R, Z]
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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57072 Siegen
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Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
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57072 Siegen
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E-Mail: abh(at)siegen.de
Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben Ki-Kr, L, M, N, X]
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Rathaus Siegen
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E-Mail: abh(at)siegen.de
Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
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Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben B, C, D, Ks-Kz, J]
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Asylangelegenheiten, Aufenthaltsrecht bei nachhaltiger Integration
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Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben Ki-Kr, S, T, U, V]
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Rathaus Siegen
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Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
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