Dienstleistungen A - Z
Eigenjagdbezirke (städtische)
Die Stadt Siegen verpachtet eigene Forstflächen in zusammenhängender Größe von mindestens 75 Hektar als Eigenjagdbezirk an jagdausübungsberechtigte Personen. Die Stadt ist beteiligt an Jagdgenossenschaften, die die gemeinsamen bejagbaren Flächen als gemeinschaftlichen Jagdbezirk verpachten.
Hinweis
Für Fragen der Jagdausübungsberechtigung ist die Untere Jagdbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein zuständig.
Ansprechperson
Leiter Arbeitsgruppe Forst | Städtische Forstverwaltung | Baumkommission
Telefon: (0271) 404-4818
Telefax: (0271) 404-4876
E-Mail: j.heitze(at)siegen.de