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Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten & Erteilung einer Ausnahmegenehnmigung nach § 30 Absatz 3 StVO (Sonntagsfahrverbot, Ferienreisezeitverordnung)
Zur Durchführung ist die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
Entsprechende Formulare "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr" sowie "Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen § 30 Abs. 3 StVO - Sonntagsfahrverbot - der Ferienreisezeitverordnung" erhalten Sie in unserem Formularbereich.
Der Antrag ist spätestens 1 Woche vor Beginn des Transportes bei der Abteilung Straße und Verkehr - Straßenverkehrsbehörde per Post, per Telefax oder persönlich einzureichen.
Die Straßenverkehrsbehörde wird bei Bedarf den Antrag an die betroffenen Behörden zur Anhörung weiterleiten.
Gebühren
Die Genehmigungen sind gebührenpflichtig. Eine Auskunft zur Gebührenhöhe kann aufgrund der Vielzahl von Veranstaltungsmöglichkeiten erst bei konkreter Antragstellung gegeben werden.
Formulare & Publikationen
- Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung § 30 Absatz 3 StVO (Sonntagsfahrverbot, Ferienreisezeitverordnung)
Ansprechperson
Sekretariat | Genehmigung Schwertransporte, Aufhebung Sonntags- und Feiertagsfahrverbot
Abteilung 4/1 ⋅ Straße und Verkehr
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-2731
E-Mail: u.becker(at)siegen.de