UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Dienstleistungen A - Z

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Denkmalrechtliche Steuerbescheinigung für Aufwendungen nach dem Denkmalschutzgesetz NRW

Voraussetzungen für die Erteilung einer Steuerbescheinigung sind:

  • Die Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste/Erlass einer Denkmalbereichssatzung

sowie

  • die vorherige Abstimmung der Maßnahme mit der Unteren Denkmalbehörde, das heißt es muss eine Denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW vorliegen.

Folgende Unterlagen sind für die Steuerbescheinigung nach § 40 Denkmalschutzgesetz NRW erforderlich:

  • Ausgefülltes Antragsformular.
  • Originalrechnungen.
  • Zahlungsbelege.
  • Zusammenstellung der Rechnungen (siehe: Antragsformular - "Kostenliste")
  • Kopien der Bewilligungsbescheide über öffentliche Zuschüsse
  • Pläne mit Eintragung der durchgeführten Baumaßnahmen.

Formular

Den "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 40 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) in Verbindung mit §§ 7i, 10f, 11b des Einkommenssteuergesetztes (EStG) für das Jahr ...." können Sie auf dem schriftlichen Wege mit dem angebotenen Download-Formular (siehe: Formularbereich) oder persönlich vornehmen.

Gebühren

Die Erteilung einer Steuerbescheinigung ist nach dem Gebührengesetz NRW gebührenpflichtig.

Für die erteilte Steuerbescheinigung sind als Gebühr zu zahlen:

  • 1 % der bescheinigten Aufwendungen für Beträge zwischen 5.000 und 250.000 Euro,
     
  • zuzüglich 0,5 % für Beträge zwischen 250.000 und 500.000 Euro

und

  • weitere 0,25% für Beträge über 500.000 Euro.

Weitere Informationen

Rund um das Thema "Denkmalschutz und Denkmalpflege" finden Sie gleich hier weitere interessante Informationen ...

Formulare & Publikationen

Ansprechperson

Herr Bär
Raum: 208
Denkmalschutz

Abteilung 4/3 ⋅ Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht)

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3381
Telefax: (0271) 404-36-3381
E-Mail: t.baer(at)siegen.de
Frau Schmidt-Wenner
Raum: 212
Denkmalschutz

Abteilung 4/3 ⋅ Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht)

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3271
Telefax: (0271) 404-36-3271
E-Mail: t.schmidt(at)siegen.de
Herr Schönstein
Raum: 213
Denkmalschutz

Abteilung 4/3 ⋅ Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht)

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3378
Telefax: (0271) 404-36-3378
E-Mail: s.schoenstein(at)siegen.de
Zurück zur Übersicht.
Diese Website benutzt Cookies
Wir benutzen Cookies, um unsere Website stetig zu verbessern. Wenn Sie ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen auf unserer Seite weitersurfen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
x