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Denkmalrechtliche Steuerbescheinigung für Aufwendungen nach dem Denkmalschutzgesetz NRW
Voraussetzungen für die Erteilung einer Steuerbescheinigung sind:
- Die Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste/Erlass einer Denkmalbereichssatzung
sowie
- die vorherige Abstimmung der Maßnahme mit der Unteren Denkmalbehörde, das heißt es muss eine Denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW vorliegen.
Folgende Unterlagen sind für die Steuerbescheinigung nach § 40 Denkmalschutzgesetz NRW erforderlich:
- Ausgefülltes Antragsformular.
- Originalrechnungen.
- Zahlungsbelege.
- Zusammenstellung der Rechnungen (siehe: Antragsformular - "Kostenliste")
- Kopien der Bewilligungsbescheide über öffentliche Zuschüsse
- Pläne mit Eintragung der durchgeführten Baumaßnahmen.
Formular
Den "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 40 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) in Verbindung mit §§ 7i, 10f, 11b des Einkommenssteuergesetztes (EStG) für das Jahr ...." können Sie auf dem schriftlichen Wege mit dem angebotenen Download-Formular (siehe: Formularbereich) oder persönlich vornehmen.
Gebühren
Die Erteilung einer Steuerbescheinigung ist nach dem Gebührengesetz NRW gebührenpflichtig.
Für die erteilte Steuerbescheinigung sind als Gebühr zu zahlen:
- 1 % der bescheinigten Aufwendungen für Beträge zwischen 5.000 und 250.000 Euro,
- zuzüglich 0,5 % für Beträge zwischen 250.000 und 500.000 Euro
und
- weitere 0,25% für Beträge über 500.000 Euro.
Weitere Informationen
Formulare & Publikationen
Ansprechperson
Denkmalschutz
Abteilung 4/3 ⋅ Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht)
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-36-3381
E-Mail: t.baer(at)siegen.de
Denkmalschutz
Abteilung 4/3 ⋅ Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht)
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-36-3271
E-Mail: t.schmidt(at)siegen.de
Denkmalschutz
Abteilung 4/3 ⋅ Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht)
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-36-3378
E-Mail: s.schoenstein(at)siegen.de