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Denkmalrechtliche Erlaubnis
Gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) sind alle Maßnahmen an einem Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmal erlaubnispflichtig.
Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in Denkmalbereichen sowie für Anlagen in der engeren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmälern, soweit sie für das Erscheinungsbild von Bedeutung sind.
Folgende Unterlagen sind zur Beantragung der denkmalrechtlichen Erlaubnis beizufügen:
- Antragsformular (siehe Formularbereich).
- Baubeschreibung.
- Bestandspläne.
- Maßnahmenpläne.
- Fotos.
Formular
Die Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis können Sie mit den angebotenen "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW" (siehe Formularbereich) auf dem schriftlichen Wege oder persönlich vornehmen.
Gebühren
Die Erlaubniserteilung ist gebührenfrei.
Weitere Informationen
Formulare & Publikationen
Ansprechperson
Denkmalschutz
Abteilung 4/3 ⋅ Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht)
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-36-3381
E-Mail: t.baer(at)siegen.de
Denkmalschutz
Abteilung 4/3 ⋅ Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht)
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-36-3271
E-Mail: t.schmidt(at)siegen.de
Denkmalschutz
Abteilung 4/3 ⋅ Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht)
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-36-3378
E-Mail: s.schoenstein(at)siegen.de