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Denkmalrechtliche Erlaubnis

Gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) sind alle Maßnahmen an einem Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmal erlaubnispflichtig.

Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in Denkmalbereichen sowie für Anlagen in der engeren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmälern, soweit sie für das Erscheinungsbild von Bedeutung sind.

Folgende Unterlagen sind zur Beantragung der denkmalrechtlichen Erlaubnis beizufügen:

  • Antragsformular (siehe Formularbereich).
  • Baubeschreibung.
  • Bestandspläne.
  • Maßnahmenpläne.
  • Fotos.

Formular

Die Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis können Sie mit den angebotenen "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW" (siehe Formularbereich) auf dem schriftlichen Wege oder persönlich vornehmen.

Gebühren

Die Erlaubniserteilung ist gebührenfrei.

Weitere Informationen

Rund um das Thema "Denkmalschutz und Denkmalpflege" finden Sie gleich hier weitere interessante Informationen ...

Formulare & Publikationen

Ansprechperson

Herr Bär
Raum: 208
Denkmalschutz

Abteilung 4/3 ⋅ Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht)

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3381
Telefax: (0271) 404-36-3381
E-Mail: t.baer(at)siegen.de
Frau Schmidt-Wenner
Raum: 212
Denkmalschutz

Abteilung 4/3 ⋅ Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht)

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3271
Telefax: (0271) 404-36-3271
E-Mail: t.schmidt(at)siegen.de
Herr Schönstein
Raum: 213
Denkmalschutz

Abteilung 4/3 ⋅ Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht)

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3378
Telefax: (0271) 404-36-3378
E-Mail: s.schoenstein(at)siegen.de
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