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Denkmalpflege

Der Begriff "Denkmalpflege" umfasst alle Handlungen, welche die Erhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung von Denkmälern zum Ziel haben. Alle dazu erforderlichen Maßnahmen sind nach dem Kriterium der "Denkmalverträglichkeit" zu beurteilen und auszuführen, was bedeutet, dass diese Maßnahmen der Erhaltung der vorhandenen Denkmalsubstanz zu dienen haben.

Jedes Baudenkmal ist dabei individuell zu betrachten. Die vorhandene Konstruktionen, die verwandten Materialien sowie die bauphysikalischen Zusammenhänge sind bei der Entscheidung von Restaurierungs-, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen zu berücksichtigen.

Bei notwendigen Erneuerungen sind für die denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRWdie Kriterien Materialgerechtigkeit, Werkgerechtigkeit sowie Auswirkungen auf das Erscheinungsbild des Baudenkmals maßgeblich.

Anbauten und Ergänzungen an ein Baudenkmal sind im Einzelfall möglich, wenn dadurch eine zeitgemäße und zukunftsfähige Nutzung erzielt wird. Diese dürfen jedoch das Denkmal nicht verfälschen.

Sämtliche Maßnahmen am Baudenkmal sind gemäß § 9 DSchG erlaubnispflichtig, d. h. diese sind in der Planungsphase mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen.

Auftretende Fragen zu "Erlaubnispflichtigen Maßnahmen" sind u. a.:

  • Welche baulichen Veränderungen/Maßnahmen dürfen am Denkmal durchgeführt werden?
  • Welche Materialien dürfen verwendet werden?
  • Welche Produkteigenschaften sind zu berücksichtigen?
  • Können die baukonstruktiven Veränderungen bauphysikalische Probleme und somit Bauschäden zur Folge haben?
  • Welche Veränderungen sind in der engeren Umgebung eines Denkmals möglich?
  • In welchen Fällen ist die Pflicht zur Erhaltung unzumutbar?

Wichtiger Hinweis

Baudenkmäler sind von der Verpflichtung einer energetischen Sanierung gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) ausgenommen. 

Weitere Informationen rund um das Thema "Denkmalpflege" erhalten Sie gleich hier ...

Formulare & Publikationen

Ansprechperson

Herr Bär
Raum: 208
Denkmalschutz

Abteilung 4/3 ⋅ Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht)

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3381
Telefax: (0271) 404-36-3381
E-Mail: t.baer(at)siegen.de
Frau Schmidt-Wenner
Raum: 212
Denkmalschutz

Abteilung 4/3 ⋅ Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht)

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3271
Telefax: (0271) 404-36-3271
E-Mail: t.schmidt(at)siegen.de
Herr Schönstein
Raum: 213
Denkmalschutz

Abteilung 4/3 ⋅ Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht)

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3378
Telefax: (0271) 404-36-3378
E-Mail: s.schoenstein(at)siegen.de
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