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Denkmalförderung
Die Landesregierung beabsichtigt im Haushaltsjahr 2018 Fördermittel für Pauschalzuwendungen und Einzelförderung bei privaten und kirchlichen Denkmälern gemäß den "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege) - Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport" zur Verfügung zu stellen.
Die Maßnahmen sind mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen. Bei Baudenkmälern ist die denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) Voraussetzung für eine Förderung.
Ebenso werden unter anderem über die NRW.BANK zinsgünstige Darlehen für alle baulichen Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzungen von denkmalgeschützten Wohngebäuden gewährt.
Informationen der NRW.BANK
Flyer der NRW.BANK: "Erneuerung selbst genutzter Denkmäler und erhaltenswerter Wohngebäude".
Flyer der NRW.BANK: "Günstige Darlehen für erhaltenswerte Bauwerke".
Zuständige Bewilligungsbehörde (NRW.BANK-Darlehen)
Kreis Siegen-Wittgenstein
Bauen, Wohnen und Immissionsschutz
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen
Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag auf Förderung einzureichen:
- Baubeschreibung
- Bestandspläne
- Maßnahmenpläne
- Kostenvoranschläge
- Aufstellung voraussichtlicher Eigenleistung
- Aufstellung voraussichtlicher Materialkosten
Formular
Der "Antrag auf Pauschalzuweisung zur Förderung kleinerer, privater Denkmalpflegemaßnahmen gemäß § 35 Absatz 3 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)" kann auf dem schriftlichen Wege mit dem angebotenen Download-Formular (siehe Formularbereich) oder persönlich vorgenommen werden.
Weitere Informationen
Formulare & Publikationen
- Denkmalschutz: Antrag auf Pauschalzuweisung zur Förderung kleinerer, privater Denkmalpflegemaßnahmen gemäß § 35 Absatz 3 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
- Denkmalschutz: Antrag auf Landeszuweisung (Projektförderung) für herausragende Denkmäler inklusive Ausfüllanleitung [Antragsformular der Bezirksregierung Arnsberg]
Ansprechperson
Denkmalschutz
Abteilung 4/3 ⋅ Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht)
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-36-3381
E-Mail: t.baer(at)siegen.de
Denkmalschutz
Abteilung 4/3 ⋅ Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht)
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-36-3271
E-Mail: t.schmidt(at)siegen.de
Denkmalschutz
Abteilung 4/3 ⋅ Untere Denkmalbehörde (Teilbereich der Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht)
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-36-3378
E-Mail: s.schoenstein(at)siegen.de