UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Bürgerbeteiligung

Nach dem Baugesetzbuch wird für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein Verfahren in zwei Stufen vorgesehen.
Danach wird möglichst frühzeitig - in der ersten Stufe - Gelegenheit gegeben, sich über die Entwürfe der Bauleitplanung zu informieren und sich dazu zu äußern.
In der zweiten Stufe der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung werden die Entwürfe der Bauleitpläne mit dem Erläuterungsbericht (FNP) oder der Begründung (B-Plan) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher öffentlich bekannt gemacht.

Ansprechperson

Herr Daschke
Raum: 128
Stellvertretender Leiter Abteilung Stadtentwicklung, Stadtplanung und Liegenschaften | Arbeitsgruppenleiter Stadtentwicklung - Wohnbaulandentwicklung, Wohnungsmarktbeobachtung, Gewerbeflächenentwicklung, Flächennutzungsplanung (FNP), Windenergie, Regionalplan, Bauflächenkataster

Arbeitsgruppe 4/5-1 ⋅ Stadtentwicklung

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen 

Abteilung 4/5 ⋅ Stadtentwicklung, Stadtplanung und Liegenschaften

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-2519
Telefax: (0271) 404-36-2519
E-Mail: t.daschke(at)siegen.de
Herr Springmann
Raum: 112
Stadterneuerung, Städtebauförderungsmaßnahmen, Einzelhandelskonzept

Arbeitsgruppe 4/5-1 ⋅ Stadtentwicklung

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen 

Telefon: (0271) 404-3289
Telefax: (0271) 404-36-3289
E-Mail: p.springmann(at)siegen.de
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