Dienstleistungen A - Z
Bürgerbeteiligung
Nach dem Baugesetzbuch wird für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein Verfahren in zwei Stufen vorgesehen.
Danach wird möglichst frühzeitig - in der ersten Stufe - Gelegenheit gegeben, sich über die Entwürfe der Bauleitplanung zu informieren und sich dazu zu äußern.
In der zweiten Stufe der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung werden die Entwürfe der Bauleitpläne mit dem Erläuterungsbericht (FNP) oder der Begründung (B-Plan) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher öffentlich bekannt gemacht.
Ansprechperson
Stellvertretender Leiter Abteilung Stadtentwicklung, Stadtplanung und Liegenschaften | Arbeitsgruppenleiter Stadtentwicklung - Wohnbaulandentwicklung, Wohnungsmarktbeobachtung, Gewerbeflächenentwicklung, Flächennutzungsplanung (FNP), Windenergie, Regionalplan, Bauflächenkataster
Arbeitsgruppe 4/5-1 ⋅ Stadtentwicklung
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
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Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-36-2519
E-Mail: t.daschke(at)siegen.de
Stadterneuerung, Städtebauförderungsmaßnahmen, Einzelhandelskonzept
Arbeitsgruppe 4/5-1 ⋅ Stadtentwicklung
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Telefax: (0271) 404-36-3289
E-Mail: p.springmann(at)siegen.de