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Betreuungsbehörde
Seit Januar 1992 gilt in Deutschland das Betreuungsgesetz. Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein/e Betreuer/-in bestellt wird, der/die in einem genau begrenzten und schriftlich festgelegten Umfang für die betreute Person handelt. Menschen mit einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, werden also jetzt nicht mehr entmündigt oder in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt. An Stelle eines Vormundes bestellt das Vormundschaftsgericht eine/n Betreuer/-in. Der/die Betreuer/-in kann entweder eine natürliche Person, ein Verein oder eine Behörde sein. Jede/r kann vorausschauend für den Fall einer eventuell später eintretenden Betreuung selbst vorsorgen. Er/sie hat das Recht, einzelne oder alle Personensorge- und Vermögensangelegenheiten auf eine Person seines/ihres Vertrauens zu übertragen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den unten angegebenen Ansprechpartner/innen.
Formulare & Publikationen
- Vorsorgevollmacht: Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht, Herausgeber: Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht - Möglichkeiten der Vorsorge für den Betreuungsfall (Broschüre), Herausgeber: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreuungsrecht - Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht (Broschüre), Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Patientenverfügung - Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? (Broschüre), Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Ansprechpartner/-in
Betreuungsbehörde
Arbeitsgruppe 5/3-2 ⋅ Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss, Betreuungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
Telefax: (0271) 404-2205
E-Mail: k.kasper(at)siegen.de
Betreuungsbehörde
Arbeitsgruppe 5/3-2 ⋅ Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss, Betreuungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
Telefax: (0271) 404-2205
E-Mail: c.kretzer(at)siegen.de
Betreuungsbehörde
Arbeitsgruppe 5/3-2 ⋅ Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss, Betreuungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
Telefax: (0271) 404-2205
E-Mail: p.peter(at)siegen.de